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Bürgerinformation (A-Z)

Arbeitsschutz / Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (StAUK)

Nr. 99143003000000

Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn

Die ausgewählte Aufgabe liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elmshorn.

Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Stellen ("An wen muss ich mich wenden?").

Leistungsbeschreibung

Aufgaben des Arbeitsschutzes der ehemaligen Gewerbeaufsicht werden von der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord bearbeitet. Sie umfassen folgende Aufgabenbereiche:

  • Ruhepausen, Ruhezeit, Nacht-/Schichtarbeit, Sozialvorschriften im Straßenverkehr,
  • Schutz werdender und stillender Mütter am Arbeitsplatz,
  • Kinder- und Jugendarbeitsschutz,
  • Gestaltung von Arbeitsplätzen,
  • Technische Sicherheit von Maschinen und Geräten,
  • Umgang mit Gefahrstoffen inklusive Sprengstoffen, Biostoffen,
  • medizinische Aspekte des Arbeitsschutzes,
  • Anlagensicherheit,
  • physische und psychische Belastungen in der Arbeitswelt.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Arbeitsschutz in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und STAUK.

An wen muss ich mich wenden?

An die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (STAUK).

Welche Gebühren fallen an?

Keine