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Bürgerinformation (A-Z)

Archäologische Denkmäler: Schutz und Erhaltung

Nr. 99033001000000

Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn

Die ausgewählte Aufgabe liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elmshorn.

Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Stellen ("An wen muss ich mich wenden?").

Leistungsbeschreibung

Archäologische Denkmäler gehören - wie die Baudenkmäler - zum kulturellen Erbe unseres Landes. Dieses gilt es zu erhalten und zu schützen.

Zu dem archäologischen Erbe gehören sowohl sichtbare Monumente, wie zum Beispiel Grabhügel, Burgen, Warften, Deiche und Wallanlagen, als auch die materiellen Hinterlassenschaften unserer Vorfahren, wie Werkzeuge, Waffen oder Schmuckstücke. Archäologische Denkmäler sind meist im Boden verborgen und nur für das geschulte Auge sichtbar. Durch intensive Bodeneingriffe (zum Beispiel bei Straßenbau, Kiesabbau, Bebauung) besteht die Gefahr der Zerstörung archäologischer Denkmäler.

Zu den Ergebnissen archäologischer Forschung, die sich in Ausstellungen der Museen widerspiegeln, kann jede Bürgerin und jeder Bürger beitragen, indem sie/er auf archäologische Funde oder Denkmäler achtet und diese der zuständigen Stelle meldet.

Es werden Fortbildungsveranstaltungen zur Suche nach Funden angeboten. Zudem unterstützt die zuständige Stelle bei der Erstellung von Ortschroniken, bei der Fundstück-Bestimmung sowie der allgemeinen Bürgerberatung bezüglich archäologischer Belange. Zudem bietet die zuständige Stelle den Bauunternehmen Untersuchungen vor notwendigen Bodeneingriffen an, damit dieser eine hohe Planungssicherheit für die Bauvorhaben erhalten.

An wen muss ich mich wenden?

  • An das Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein (ALSH) als Obere Denkmalschutzbehörde,
  • bei archäologischen Denkmälern im Bereich der Hansestadt Lübeck an den Bereich Archäologie und Denkmalpflege, Lübeck.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die zuständige Stelle hält Fundmeldungsformulare vor, die der systematischen, zentralen Erfassung der Funde dient.

Rechtsgrundlage

Gesetz zum Schutze der Kulturdenkmale (Denkmalschutzgesetz - DSchG)