Ausstellung eines Befähigungsscheins für die Durchführung von Begasungen beantragen
Nr. 99031015001000Urheber
Volltext
Wenn Sie einen Befähigungsschein benötigen, um Begasungen durchführen zu wollen, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde beantragen.
Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, wird die zuständige Behörde diesen prüfen und sich im Anschluss bei Ihnen melden. Bei erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags wird Ihnen der Befähigungsschein postalisch zugesendet.
Verfahrensablauf
- Einen Befähigungsschein müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Behörde beantragen.
- Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen und gibt Ihnen eine Rückmeldung.
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
- Erforderliche Zuverlässigkeit
- Sprachkenntnisse für die sichere Ausübung der Tätigkeit
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über eine geeignete Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Qualifikation
- Zeugnis eines Arztes nach § 7 Absatz 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (nicht älter, als 1 Jahr)
- Nachweis über eine mit der Tätigkeit verbundene spezifische Sachkunde (durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Sachkundelehrgangs; Sachkundenachweis für die Begasung)
- Behördliches Führungszeugnis nach Belegart O
Kosten
- Verwaltungsgebühr: Mindestens 100,00 EUR, höchstens 1000,00 EUR. (Vorkasse: nein)
Frist
Die Erlaubnis ist vor der erstmaligen Durchführung von Begasungen zu beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Rechtsmittel des jeweiligen Landes
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren (MSGJFS) des Landes Schleswig-Holstein