Hauptmenü

Inhalt

Bürgerinformation (A-Z)

Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Verkehrsflächen für Arbeits- und Baustellen beantragen

Nr. 99108012005003

Leistungsbeschreibung

Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (zum Beispiel Aufgrabungen im Straßenraum, Straßenbau, Arbeiten im Seitenraum, Aufstellung eines Gerüstes) müssen gesichert werden.

Vor Beginn der Arbeiten muss der Unternehmer von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.

Voraussetzungen:
Welche verkehrlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Bauunternehmer und der Straßenverkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) zur Verfügung.

Verfahrensablauf:
Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der örtlichen Gegebenheiten zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Im Anschluss daran ist bei der Verkehrsbehörde ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherungsmaßnahmen zu stellen. Die zuständige Behörde prüft den Antrag sowie die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (unter anderem Polizei und Straßenbaubehörde) an. Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden anschließend gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.

Spezielle Hinweise - Stadt Elmshorn

Verkehrsrechtliche Anordnung (Absicherung von Baustellen)

Alle Arbeiten im öffentlich genutzten Verkehrsraum bedürfen zusätzlich einer verkehrsrechtlichen Genehmigung. Hierzu ergeht eine verkehrsrechtliche Anordnung, die die notwendigen Regelungen durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen und gegebenenfalls zusätzlich Auflagen für die Sicherheit und für den Verkehrsfluss enthält.

Der Bauherr hat hierfür einen Vorschlag zur Absicherung der Arbeitsstelle (zum Beispiel einen Regelplan oder einen Verkehrszeichenplan) bei der Verkehrsaufsicht der Stadt Elmshorn einzureichen, der dann dort geprüft wird.

Die sich aus der Prüfung ergebende verkehrsrechtliche Anordnung muss zur behördlichen Einsichtnahme immer auf der Baustelle vorliegen.

Gebühren

Verkehrsrechtliche Anordnungen bewegen sich in einem Gebührenrahmen zwischen 50,-- € und 250,-- €.

Für Verlängerungen oder Veränderungen des beantragten Zeitraums oder sonstige Veränderungen werden zusätzliche Gebühren fällig.

Antragsfristen

Der Antrag auf eine verkehrsrechtliche Anordnung muss bei größeren Bauvorhaben – hierzu zählen immer Vollsperrungen – mindestens drei Wochen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden. Sollte ein Ortstermin notwendig sein, so ist dies zusätzlich zu beachten.

Verspätet eingereichte Anträge können leider nicht berücksichtigt werden. Ausnahmen sind Notmaßnahmen wie zum Beispiel gefährliche Leitungsschäden.

Antragsformular

Bitte beachten Sie, dass neben der Verkehrsanordnung auch immer eine Aufgrabegenehmigung beantragt werden muss.

An wen muss ich mich wenden?

An die Straßenverkehrsbehörden in den:

  • Kreisen und kreisfreien Städten,
  • Städten und Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern,
  • amtsfreien Städte und Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern,
  • Ämtern, wenn sich die Baustelle ausschließlich auf den eigenen Bezirk erstreckt

oder an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Schriftlicher Antrag,
  • Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan der RSA oder individuell),
  • gegebenenfalls Umleitungsplan.

Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro an. Genauere Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise - Stadt Elmshorn

[Einleitung]
In der Regel bewegen sich die Gebühren eher im unteren Bereich des Gebührenrahmens. Sprechen Sie im Zweifel mit der genannten zuständigen Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag ist mindestens zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen.
Umfangreiche Baumaßnahmen erfordern eine wesentlich längere Vorlaufzeit.

Rechtsgrundlage

  • §§ 44, 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO),
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Gebühren-Nr. 261.

Online-Dienste

Für Ihren Wohnort wurde leider keine Online-Dienste gefunden.