Befreiung von Prüfung zur Steuerberaterin oder Steuerberater beantragen
Nr. 99135002010000Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn
Die ausgewählte Aufgabe liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elmshorn.
Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Stellen ("An wen muss ich mich wenden?").
Volltext
Nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) werden von der Steuerberaterprüfung befreit:
- Professoren, die mindestens zehn Jahre an einer deutschen Hochschule auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern gelehrt haben,
- ehemalige Finanzrichter, die mindestens zehn Jahre auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern tätig gewesen sind,
- ehemalige Beamte des höheren und gehobenen Dienstes und vergleichbare Angestellte.
Ansprechpunkt
An die Steuerberaterkammer des Landes, in dem Sie hauptberuflich tätig sind beziehungsweise Ihren (überwiegenden) Wohnsitz haben.
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag sind beizufügen:
- Lebenslauf mit genauen Angaben zur Person und zum beruflichen Werdegang,
- Passbild,
-
Bescheinigung einer deutschen Hochschule, der letzten Dienstbehörde oder des Fraktionsvorstandes über Art und Dauer der Tätigkeit
(beziehungsweise der Lehrtätigkeit als Professor) auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern.
Die Bescheinigung muss Angaben enthalten über:
- Die Beschäftigungszeit (Beginn/ Ende der Tätigkeit),
- die Art des Beschäftigungsverhältnisses (zum Beispiel Angestellter, Beamter),
- die Arbeitszeit (Anzahl der Wochenstunden),
- Art und Umfang der Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern,
- die Zeiten einer Berufsunterbrechung von nicht nur vorübergehender Dauer (zum Beispiel Elternzeit/ Erziehungsurlaub, Beurlaubung, Wehr- oder Zivildienst, längere Krankheitszeiten).
Kosten
Es wird eine Gebühr von 200,00 Euro erhoben.
Frist
Genaue Auskünfte über die Fristen erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Steuerberaterkammer.