Bestellung, Änderung der Aufgaben oder Abbestellung eines Strahlenschutzbeauftragten mitteilen
Nr. 99009045261000Onlinedienste
Volltext
Wenn Sie als strahlenschutzverantwortliche Person eine Person zum Strahlenschutzbeauftragten bestellen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde für Strahlenschutz umgehend mitteilen.
In der Bestellung müssen Sie zudem die Aufgaben und Befugnisse der oder des Strahlenschutzbeauftragten sowie den innerbetrieblichen Entscheidungsbereich angeben.
Sie müssen der zuständigen Behörde auch mitteilen,
- wenn die strahlenschutzbeauftragte Person ausscheidet oder Sie diese entpflichten und Sie eine andere Person zum Strahlenschutzbeauftragten bestellen
- wenn sich Aufgaben oder Befugnissen der oder des Strahlenschutzbeauftragten ändern.
Zuständige Stelle
Das Referat Strahlenschutz im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN)
Voraussetzungen
- Es gibt keine Bedenken der Behörde gegen die Zuverlässigkeit der Person, die Sie zur strahlenschutzbeauftragten Person bestellen und der Behörde mitteilen.
- Die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz liegt vor.
- Bei Ärztinnen und Ärzten: Approbation
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der aktuellen Fachkunde im Strahlenschutz nach dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
- gegebenenfalls Nachweis über Tätigkeiten im Rahmen weiterer Genehmigungen bei diesen oder weiteren Betreibenden mit Angabe der Betreiberin oder des Betreibers und in welchem Umfang
- bei Ärztinnen und Ärzten: Nachweis der Approbation
Frist
Sie müssen die Mitteilung unverzüglich bei der zuständigen Behörde abgeben.
Bearbeitungsdauer
- 2 — 4 Woche(n)
- Wenn die Behörde mehrfach Unterlagen nachfordern muss, kann sich das Verfahren verlängern.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gebührenbescheid:
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
- Die Bestätigung der Mitteilung ist kein Verwaltungsakt und ist somit nicht mit einer klassischen Rechtsbehelfsbelehrung versehen.
- Der mitversandte Gebührenbescheid enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung. Gegen diese kann Klage vor dem Verwaltungsgereicht eingelegt werden.
Formulare
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Verfahrensablauf
- Mithilfe des online zur Verfügung stehenden Formulars teilen Sie der Behörde die Bestellung oder Abbestellung eines Strahlenschutzbeauftragten mit. Ihrem Betriebs- oder Personalrat übermitteln Sie die Kopie Ihrer Mitteilung.
- Die Behörde prüft Ihre Angaben und die Voraussetzungen. Gegebenenfalls wird Ihre Mitteilung bestätigt, in jedem Fall wird Ihnen die Verwaltungsgebühr mitgeteilt.
Ansprechpunkt
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein
Kosten
Im Mitteilungsverfahren findet keine Zahlung statt. Die Zahlung erfolgt durch den Mitteilenden, erst nach Erhalt der Bestätigung samt Gebührenbescheid, per Überweisung.