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Bürgerinformation (A-Z)

Betriebserlaubnis für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen

Nr. 99026006005000

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Die Betriebserlaubnis ist, zusammen mit dem amtlichen Kennzeichen, Bestandteil des Zulassungsverfahrens für Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen. Eine Betriebserlaubnis ist eine Bestätigung, dass das Fahrzeug den einschlägigen Vorschriften entspricht.

Sie wird für typgenehmigte Fahrzeuge vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder vergleichbaren Institutionen in anderen Staaten der Europäischen Union ausgestellt und für Fahrzeuge ohne Typgenehmigung von der Zulassungsbehörde als Einzelgenehmigung erteilt.

Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist in § 19 Absatz 2 StVZO geregelt.

Das Fahren ohne oder mit erloschener Betriebserlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar; außerdem kann die Zulassungsbehörde den Betrieb untersagen und das Kennzeichen entstempeln.

Ansprechpunkt

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Zulassungsbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder für Gewerbetreibende und Selbstständige mit fester Betriebsstätte.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Man unterscheidet bei der Betriebserlaubnis zwischen:

  • Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Fahrzeuge oder Fahrzeugteile und
  • Einzelbetriebserlaubnis (EBE) für Fahrzeuge oder Fahrzeugteile.