Betriebsgenehmigung für unbemannte Luftfahrzeuge (UAS) in der Betriebskategorie "speziell" beantragen
Nr. 99080127001000Volltext
Wenn Sie als Betreiberin oder Betreiber von unbemannten Luftfahr-zeugen (UAS) beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registriert sind und ein UAS in der Betriebskategorie »speziell« in Deutschland betreiben möchten, benötigen Sie eine UAS-Betriebsgenehmigung. Bei welcher Behörde Sie die UAS-Betriebsgenehmigung beantragen können, hängt davon ab, in welchem Bundesland Sie wohnen. Bei juristischen Personen, also Unternehmen, Vereinen oder Organisationen, ist der Sitz ausschlaggebend. Das LBA ist zuständig, wenn sich Ihr Wohn- oder Hauptgeschäftssitz in einem der folgenden Bundesländer befindet:
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Mecklenburg-Vorpommern
- Nordrhein-Westfalen
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Thüringen
Liegt Ihr Wohn- oder Hauptgeschäftssitz in einem anderen Bundes-land, wenden Sie sich bitte an die dortige Landesluftfahrtbehörde. Juristische Personen, die über ein Light Unmanned Aircraft Opera-tor Certificate (LUC) verfügen, beantragen ihre UAS-Betriebsgenehmigung unabhängig vom Hauptgeschäftssitz immer beim LBA. In Ihrem Antrag machen Sie unter anderem Angaben
- zum Betriebsgebiet
- zur Risikobewertung
- zum Betriebshandbuch
Falls Sie erstmalig eine UAS-Betriebsgenehmigung beantragen, empfiehlt es sich, vorab die zuständige Behörde für ein Vorgespräch zu kontaktieren. In diesem können Sie unter anderem Fragen zu Ihrem UAS-Betrieb und den notwendigen Antragsunterlagen klären.
Eine durch das LBA erteilte Betriebsgenehmigung ist jeweils für 2 Jahre gültig.
Als UAS-Betreiber oder UAS-Betreiberin können Sie neben der erstmaligen Beantragung auch
- eine bestehende Betriebsgenehmigung verlängern,
- zurückgeben oder
- Änderungen der Betriebsgenehmigung vornehmen.
Verfahrensablauf
Sie können die UAS-Betriebsgenehmigung online oder per Post beantragen.
- Rufen Sie im Bundesportal verwaltung.bund.de den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
- Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab. Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und samt der Unterlagen per Post an das LBA senden.
- Das LBA prüft Ihren Antrag.
-
Sie erhalten
- einen Gebührenbescheid sowie
- eine Betriebsgenehmigung oder
- einen Ablehnungsbescheid.
- Sie bezahlen die Gebühren.
Voraussetzungen
- Sie sind beim LBA als UAS-Betreiberin oder UAS-Betreiber registriert.
-
Ihr UAS-Betrieb ist der »speziellen« Betriebskategorie zuzuordnen. Dies ist der Fall,
- sobald eine Bedingung der Betriebskategorie »offen« nicht erfüllt wird und
- keines der Kriterien der Betriebskategorie »zulassungspflichtig« zutrifft.
Hinweis: Welche Bedingungen für die Betriebskategorien »offen« und »zulassungspflichtig« gelten, können Sie Artikel 4 beziehungsweise Artikel 6 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 entnehmen.
- Der geplante Flug Ihres UAS entspricht keinem der Standardszenarien.
Erforderliche Unterlagen
- Online-Antrag
- Betriebshandbuch und referenzierte Dokumente, zum Beispiel Liste des Personals, Liste der Betriebsgebiete oder Liste der Form-blätter
-
Risikobewertung nach
- einem Predefined Risk Assessment (PDRA) oder
- einem Specific Operations Risk Assessment (SORA)
- Datei mit den Koordinaten des Betriebsgebiets
bei Änderungen an einer bestehenden UAS-Betriebsgenehmigung:
- Änderungsantrag
- geändertes Betriebshandbuch mit eventuell ausgelagerten Dokumenten
- geändertes Betriebsgebiet
- geänderte Risikobewertung
falls Sie einen der Anträge in Vertretung für eine andere, zum Bei-spiel minderjährige Person stellen:
- Vollmacht
falls Sie die Betriebsgenehmigung per Post beantragen, benötigen Sie zur Authentifizierung
-
für natürliche Personen:
- Personalausweis
- Reisepass oder
- Aufenthaltstitel, jeweils in Kopie
-
für juristische Personen:
- Handels- oder Vereinsregisterauszug mit
- Kopie Personalausweis oder Reisepass und
- Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person
Kosten
- Gebühr für Erteilung einer Betriebsgenehmigung
Gebühr: Mindestens 200,00 EUR, höchstens 2000,00 EUR. (Vorkasse: nein)
- Gebühr für Erteilung einer Betriebsgenehmigung
Gebühr: Mindestens 40,00 EUR, höchstens 400,00 EUR. (Vorkasse: nein)
- Gebühr für Erteilung einer Betriebsgenehmigung
Abgabe: Mindestens 50,00 EUR, höchstens 500,00 EUR. (Vorkasse: nein)
Frist
Für das Beantragen einer Betriebsgenehmigung besteht keine Frist.
Bearbeitungsdauer
- 2 — 24 Woche(n)
- Die Dauer ist abhängig davon, auf welchem Specific Assurance and Integrity Level (SAIL) Ihr UAS-Betrieb einzustufen ist.
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung (EU) Nummer 2018/1139
- Artikel 5, 12 und 18d Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
- Punkte UAS.SPEC.030, UAS.SPEC.040 und UAS.SPEC.060 Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
- § 21b Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
- § 2 Absatz 1 Kostenverordnung der Luftfahrtverwal-tung (LuftkostV) sowie Anlage Gebührenverzeichnis
Rechtsbehelf
Widerspruch
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Urheber
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)