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Bürgerinformation (A-Z)

Bewachungsgewerbe: Sachkundenachweis

Nr. 99050104022000

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung bei der IHK ausgeübt werden:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr,
  • Schutz vor Ladendieben,
  • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken.

Ansprechpunkt

An die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).

Rechtsgrundlage(n)