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Bürgerinformation (A-Z)

Brauchtumsfeuer anmelden

Nr. 99063010006000

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

In vielen Regionen Deutschlands werden traditionelle Brauchtumsfeuer zu festen Terminen veranstaltet. Dazu zählen Osterfeuer oder das »Biikebrennen« genauso wie Brauchtumsfeuer zum Frühlingsanfang, an Walpurgis, Johanni, Erntedank oder zur Sommersonnenwende/Wintersonnenwende.

Planen Sie ein solches Brauchtumsfeuer auszurichten, müssen Sie dieses anmelden.

Ansprechpunkt

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt)