Ehrenzeichen des Landes
Nr. 99035004067000Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn
Die ausgewählte Aufgabe liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elmshorn.
Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Stellen ("An wen muss ich mich wenden ?").
Leistungsbeschreibung
Für besondere Leistungen verleiht der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein Auszeichnungen an Bürgerinnen und Bürger. Eine Übersicht über die Auszeichnungen finden Sie auf den Internetseiten des Landesportals Schleswig-Holsteins.
An wen muss ich mich wenden?
- An die Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein,
- wenn es um die Freiherr-vom-Stein-Verdienstnadel oder das Brandschutz-Ehrenzeichen geht, an das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein.