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Bürgerinformation (A-Z)

Eintragung der automatischen Validierung in die Lizenz für Pilotinnen und Piloten beantragen

Nr. 99080050060001

Volltext

Die ICAO (Internationale Zivilluftfahrt-Organisation) erlaubt die automatische Validierung von Flugbesatzungslizenzen.

Wenn Sie als Pilotin oder Pilot die Europäische Union (EU) mit einem Luftfahrzeug, das in einem anderen EU-Mitgliedstaat als Deutschland eingetragen ist, verlassen möchten,  können Sie eine automatische Validierung beantragen.Sie erhalten dann den Vermerk »This licence is automatically validated as per the ICAO attachment to this licence« unter Position XIII auf der Pilotenlizenz. Zusätzlich erhalten Sie die ICAO-Anlage in ausgedruckter Form.

Sie müssen dann, wenn Sie die EU verlassen, die neueste Ausgabe der ICAO-Anlage mit sich führen. In dieser müssen aufgeführt sein:

  • die ICAO-Registrierungsnummer der Vereinbarung, mit der die automatische Validierung der Lizenzen anerkannt wird
  • die Staaten, die diese Vereinbarung unterzeichnet haben

Wenn Sie die automatische Validierung beantragen, dürfen Sie keine Fluglizenz oder vergleichbare Berechtigung in der gleichen Kategorie eines anderen EU-Mitgliedsstaat beantragt oder besessen haben. Die andere Lizenz darf zudem nicht ausgestellt, widerrufen oder ausgesetzt sein.

Verfahrensablauf

Sie können die automatische Validierung online beantragen:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen und die Berechtigungen beantragen.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
  • Das LBA prüft Ihren Antrag
  • Sie erhalten einen Bescheid, weitere Ergebnisdokumente und einen Gebührenbescheid.
  • Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid in Form von der automatischen Validierung abrufen und erhalten die neuausgestellte Lizenz per Post.

Voraussetzungen

  • Sie müssen im Besitz einer gültigen Lizenz sein
  • Sie müssen eine neueste Ausgabe der ICAO-Anlage mit sich führen. In dieser müssen sich befinden:
    • ICAO-Registrierungsnummer der Vereinbarung, mit der die automatische Validierung der Lizenzen anerkannt wird
    • Aufführung der Staaten, die diese Vereinbarung unterzeichnet haben
  • Sie dürfen keine Fluglizenz oder Berechtigung gleichen Umfangs und in der gleichen Kategorie besessen haben. Dies gilt, wenn Sie diese Berechtigung beantragt haben oder sie von einem EU-Mitgliedstaat
    • ausgestellt,
    • widerrufen oder
    • ausgesetzt wurde.
  • Sie sind
    • eine natürliche Person aus dem Inland, einem EU-Staat oder einem Drittstaat
    • eine juristische Person mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat.

Erforderliche Unterlagen

  • Hauptantrag
  • Kopie der aktuellen Lizenz (Vorder und Rückseite)
  • ausgefülltes Formular zur Erklärung über Straftaten

bei einer Kostenübernahmeerklärung an eine bevollmächtigte Person:

  • Nachweis der Kostenübernahmeerklärung

bei einer Vertretung:

  • Nachweis der Vertretungsberechtigung

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Kosten

Frist

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

  • 3 — 6 Woche(n)
    • Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine HInweise oder Besonderheiten.

Urheber

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 04.04.2023
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

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