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Bürgerinformation (A-Z)

Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten

Nr. 99023001012001

Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn

Die ausgewählte Aufgabe liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elmshorn.

Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Stellen ("An wen muss ich mich wenden?").

Leistungsbeschreibung

Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE (Pkw) fahren, wenn

  • Sie die Fahrerlaubnisprüfung bestanden haben und
  • Sie eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet.

Zum Datum Ihres 18. Geburtstags dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.

Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen

  • ein Bußgeld,
  • ein Punkt im Fahreignungsregister,
  • die Verlängerung der Probezeit und
  • die Anordnung eines Aufbauseminars.

Welche Gebühren fallen an?

  • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
  • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Online-Dienste

Für Ihren Wohnort wurde leider keine Online-Dienste gefunden.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (Ausweisdokument kann auch elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder ähnliches sein)
  • gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung
  • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
  • Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren
  • Antragsformular für jede Begleitperson