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Bürgerinformation (A-Z)

Fahrerlaubnis: Ersterteilung

Nr. 99023001000000

Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn

Die ausgewählte Aufgabe liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elmshorn.

Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Stellen ("An wen muss ich mich wenden ?").

Leistungsbeschreibung

Wer in der Bundesrepublik Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen. Die Voraussetzungen zum Erwerb der Fahrerlaubnis für die unterschiedlichen Fahrerlaubnisklassen weichen stark voneinander ab.

Die Fahrerlaubnis wird für die jeweilige Klasse erteilt, wenn der Bewerber:

  • seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland hat,
     
  • das erforderliche Mindestalter erreicht hat:
    • 15 Jahre für die Klassen AM,
    • 16 Jahre für die Klassen A1, T und L
    • 17 Jahre für die Klassen B, BE
    • 18 Jahre für die Klassen A2, B, BE, C1, C1E, C, CE, D 1, D1E, D, DE
    • 20 Jahre für die Klassen A, D, DE
    • 21 Jahre für die Klassen A, C, CE, D1, D1E, D, DE
    • 23 Jahre für die Klassen D, DE
    • 24 Jahre für die Klassen A, D, DE
    Detailierte Infromationen zu den unterschiedlichen Voraussetzungen der Fahrerlaubnisklassen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.
  • zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist
     
  • zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden ist,
     
  • die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen hat,
     
  • die Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr beherrscht oder Erste Hilfe leisten kann,
     
  • die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt,
     
  • keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzt

und die Erfüllung der Voraussetzungen entsprechend nachweist.

Verfahrensablauf:
Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis ist bei der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich zu stellen. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft die Unterlagen und ermittelt, ob Bedenken gegen die Eignung des Bewerbers zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. Die Fahrerlaubnis wird durch Aushändigung des Führerscheins erteilt. Dies erfolgt in der Regel mit Bestehen der praktischen Fahrerlaubnisprüfung.

 

An wen muss ich mich wenden?

An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  1. Für alle Klassen:
    • Personalausweis oder Reisepass,
    • gegebenenfalls Meldebescheinigung,
    • aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild).
  2. Für Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L und T zusätzlich zu 1.:
    • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe,
    • Sehtestbescheinigung.
  3. für Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1.:
    • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe,
    • Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen,
    • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung.
  4. für Klasse D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1. und 3.:
    • Gutachten über besondere Anforderungen,
    • Führungszeugnis.

Genaueres erfahren Sie bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Fahrerlaubnisse der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T werden unbefristet erteilt.
  • Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E, D, D1, DE und D1E werden bei Vorliegen entsprechender Eignungsnachweise jeweils für fünf Jahre erteilt. Die Verlängerung der Klassen D, D1, DE und D1E kann nur dann über die Vollendung des 50. Lebensjahres hinaus erfolgen, wenn der Antragsteller zusätzlich die Erfüllung der "besonderen Anforderungen" nachweist.

Genaueres erfahren Sie bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde.

Rechtsgrundlage

  • §§ 4 - 24, Anlagen 4 - 7 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV),
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein (MWAVT) oder bei Ihrer Fahrschule.

 

Fachlich freigegeben durch

MWVATT

Fachlich freigegeben am

31.03.2022