Fischereifahrzeug aus dem Aal-Register löschen lassen
Nr. 99042030261002Onlinedienste
Volltext
Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei aufgeben, muss dies unter Angabe der Bootsnummer/n der zuständigen Behörde unverzüglich gemeldet werden. Die zuständige Behörde löscht daraufhin das eingetragene Fischereifahrzeug aus dem Aalregister.
Verfahrensablauf
- Sie melden das Fischereifahrzeug zur Aalfischerei bei der zuständigen Behörde ab.
- Sie füllen das Formular aus und verschicken es per E-Mail oder postalisch.
- Für das Formular benötigen Sie Ihre Bootsnummer/Registernummer.
- Ihr angemeldetes Fischereifahrzeug zur Aalfischerei wird dann aus dem Fischereiregister entfernt.
Zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL)
Erforderliche Unterlagen
Kosten
- Verwaltungsgebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Frist
Bei Aufgabe der Aalfischerei
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 10.08.2022
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR)