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Bürgerinformation (A-Z)

Forstwirtschaft: Vermehrungsgut Betrieb - Anmeldung

Nr. 99048013000000

Volltext

Zur Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut, das in den Verkehr gebracht werden soll, muss Ihr Betrieb bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn

Die ausgewählte Aufgabe liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elmshorn.

Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Stellen ("An wen muss ich mich wenden?").

Ansprechpunkt

An das Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).

Erforderliche Unterlagen

Formloser Antrag mit folgenden Angaben:

  • Bestandsdaten der letzten Forsteinrichtung,
  • aktuelle Forstkarten des betreffenden Bestandes.

Kosten

Keine

Frist

Die Bereisung durch die Zulassungskommission findet einmal jährlich im Oktober statt. Anträge sind daher bis Mitte des Jahres einzureichen.

Rechtsgrundlage(n)

Urheber

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