Frauenhäuser
Nr. 99107020150000Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn
Die ausgewählte Aufgabe liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elmshorn.
Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Stellen ("An wen muss ich mich wenden?").
Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn
Es gibt jedoch ein Autonomes Frauenhaus in Elmshorn.
Kontakt
Postfach 8353
25383 Elmshorn
- Telefon: +49 4121 25895
- Telefax: +49 4121 269438
- E-Mail: Frauenhaus.Elmshorn@gmx.de
- Internet: https://frauenhaus-elmshorn.de/
Volltext
Frauenhäuser gewähren Frauen und ihren Kindern, die von häuslicher Gewalt betroffen oder bedroht sind zu jeder Zeit Zuflucht und Sicherheit. Häusliche Gewalt zeigt sich häufig in psychischer, physischer, emotionaler oder sexueller Gewalt oder werden evtl. auch in nachhaltiger Verfolgung. Neben Krisenintervention erhalten die Frauen im Frauenhaus psychosoziale Beratung, Begleitung und Unterstützung, um Wege aus den von Gewalt geprägten Lebensverhältnissen aufzuzeigen.
In Schleswig-Holstein gibt es 16 Frauenhäuser. Aus Sicherheitsgründen werden die Adressen der Frauenhäuser nicht in öffentlichen Verzeichnissen publiziert. Männern ist der Zutritt grundsätzlich nicht gestattet. Die Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser unterliegen der Schweigepflicht
Ansprechpunkt
An ein Frauenhaus.
Erforderliche Unterlagen
Wichtige Dinge, die bei einer Flucht in ein Frauenhaus hilfreich sind:
- Ausweise, Pässe, Krankenversicherungskarten von sich selbst und den Kindern,
- Geburts- und Heiratsurkunden,
- Kontounterlagen, Scheckkarten, Geld,
- Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Bescheide von Arbeits- und Sozialamt, Rentenversicherung,
- Sorgerechtsentscheide,
- erforderliche Medikamente, ärztliche Atteste,
- Kleidung, Hygieneartikel, Schulsachen und Spielzeug der Kinder, persönliche Briefe oder Aufzeichnungen.
Kosten
Der Aufenthalt im Frauenhaus ist für die Bewohnerinnen kostenfrei.
Der Lebensunterhalt muss selbst bestritten werden.