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Bürgerinformation (A-Z)

Geräte- und Produktsicherheit: Anerkennung von Überwachungsstellen

Nr. 99118012058000

Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn

Die ausgewählte Aufgabe liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elmshorn.

Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Stellen ("An wen muss ich mich wenden?").

Leistungsbeschreibung

Überwachungs-, Prüf- oder Zertifizierungsstellen, die die Sicherheit von Geräten, Maschinen und Anlagen überprüfen und zertifizieren, müssen von der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) anerkannt werden. 

An wen muss ich mich wenden?

An die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMAS).  

Welche Unterlagen werden benötigt?

Informationen zu erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie auf den Internetseiten der ZLS.

Welche Gebühren fallen an?

Die Zulassung ist gebührenpflichtig. Auskunft hierüber erteilt die ZLS.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Die ZLS überwacht auch die Einhaltung der Anforderungen an eine zugelassene Stelle.