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Bürgerinformation (A-Z)

Hafenbehördliche Genehmigungen

Nr. 99089001005000

Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn

Die ausgewählte Aufgabe liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elmshorn.

Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Stellen ("An wen muss ich mich wenden?").

Leistungsbeschreibung

Veranstaltungen am oder im Wasser (Hafengebiet) bedürfen einer vorherigen Genehmigung.

An wen muss ich mich wenden?

An die örtlichen Hafenbehörden (Hafenamt).

Welche Gebühren fallen an?

Im Einzelfall können Gebühren erhoben werden. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Hafenbehörde.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es wird empfohlen, Genehmigungen für Veranstaltungen frühestmöglich zu beantragen.

Rechtsgrundlage

Landesverordnung für die Häfen in Schleswig-Holstein (Hafenverordnung - HafVO).

Anträge / Formulare

Anträge können formlos gestellt werden.