Hafenbehördliche Genehmigungen
Urheber
Volltext
Veranstaltungen am oder im Wasser (Hafengebiet) bedürfen einer vorherigen Genehmigung.
Ansprechpunkt
An die örtlichen Hafenbehörden (Hafenamt).
Kosten
Im Einzelfall können Gebühren erhoben werden. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Hafenbehörde.
Frist
Es wird empfohlen, Genehmigungen für Veranstaltungen frühestmöglich zu beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Landesverordnung für die Häfen in Schleswig-Holstein (Hafenverordnung - HafVO).
Formulare
Anträge können formlos gestellt werden.