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Bürgerinformation (A-Z)

Handwerksrolle: Eintragung Betriebsleiter

Nr. 99058007060007

Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn

Die ausgewählte Aufgabe liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elmshorn.

Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Stellen ("An wen muss ich mich wenden?").

Volltext

Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk als Betriebsinhaber/in ausüben wollen, ohne selbst die Voraussetzungen für eine Handwerksrollen-Eintragung zu erfüllen, müssen Sie eine Betriebsleitung bestellen, die diese Voraussetzungen erfüllt.

Die Bestellung der Betriebsleiterin/des Betriebsleiters muss bei der Handwerkskammer angemeldet werden, damit diese die tatsächliche Erfüllung der Eintragungsvoraussetzungen prüfen kann.

Die Handwerkskammer kann in Härtefällen, z.B. bei Betriebsweiterführung nach dem Tod der Inhaberin/des Inhabers, eine angemessene Frist zur Bestellung setzen, wenn eine ordnungsgemäße Führung des Betriebs gewährleistet ist.

Ansprechpunkt

An die Handwerkskammer (HWK), in deren Bezirk Ihre Betriebsstätte liegt.

Erforderliche Unterlagen

  • Betriebsleitererklärung,
  • Kopie des Arbeitsvertrages der Betriebsleiterin/des Betriebsleiters,
  • Nachweis über Qualifikation der Betriebsleiterin/des Betriebsleiters (Kopie Meisterbrief, Technikerzeugnis, Ausnahmegenehmigung etc.),
  • Gegebenenfalls Meldebestätigung der Einzugsstelle (Krankenkasse) über die Anmeldung der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers.

Rechtsgrundlage(n)

§§ 4 und 5a Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO).

Hinweise (Besonderheiten)

Handwerkskammern dürfen sich gegenseitig unterrichten, ob die Betriebsleiterin/der Betriebsleiter die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt und ob sie/er ihre/seine Aufgaben ordnungsgemäß wahrnimmt.

Formulare

Das Formular »Betriebsleitererklärung« finden Sie auf den Internetseiten der HWK Lübeck.

Urheber

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