Handwerksrolle/Gewerbeverzeichnisse: Löschung von Eintragungen
Nr. 99058007064000Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn
Die ausgewählte Aufgabe liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elmshorn.
Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Stellen ("An wen muss ich mich wenden ?").
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihren Eintrag in der Handwerksrolle oder in dem Verzeichnis der Inhaber/innen von Betrieben eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes der Handwerkskammer löschen lassen wollen (zum Beispiel wegen Aufgabe des Betriebes), müssen Sie dies bei der zuständigen Handwerkskammer (HWK) beantragen. Gleiches gilt, wenn Sie Ihren Betrieb in einen anderen Handwerkskammer-Bezirk verlegen.
Eine Löschung kann außerdem von Amts wegen erfolgen, wenn die Voraussetzungen für eine weitere Eintragung nicht mehr vorliegen.
An wen muss ich mich wenden?
An die zuständige Handwerkskammer (HWK).
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung der Löschung von Eintragungen (Handwerksrolle/Gewerbeverzeichnisse) über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Rechtsgrundlage
§ 13 Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO).
Anträge / Formulare
Das entsprechende Formular erhalten Sie von der zuständigen Handwerkskammer.
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung. Auskünfte hierüber erteilt die HWK.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der HWK Lübeck.