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Bürgerinformation (A-Z)

Kfz: Wildunfall

Nr. 99108026000000

Leistungsbeschreibung

Liegt verunfalltes Wild, unabhängig ob lebend oder bereits verendet, auf der Fahrbahn, ist die Unfallstelle möglichst durch ein Warndreieck und/oder Warnblinklicht abzusichern, um den nachfolgenden Verkehr zu schützen und weitere Unfälle zu vermeiden.

Verendetes Wild sollte nur dann von der Fahrbahn geschafft werden, wenn dies ohne Gefährdung der eigenen Person möglich ist. Die Tötung eines verletzten Tieres darf nur durch eine berechtigte und fachkundige Person (zum Beispiel den Jagdausübungsberechtigten) durchgeführt werden. Eine tierärztliche Behandlung scheidet in der Regel aus.

Halten Sie sich bitte möglichst weit vom verletzten Tier auf, denn mit zunehmender Nähe zum verletzten Tier erhöht sich dessen Stresssituation.

Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn

Die ausgewählte Aufgabe liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elmshorn.

Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Stellen ("An wen muss ich mich wenden?").

An wen muss ich mich wenden?

An die Polizei: 110.

Der Polizei liegen Karten vor, aus denen der zu verständigende Jagdausübungsberechtigte hervorgeht. Kennen Sie den Revierinhaber, können Sie diesen auch direkt verständigen.

Was sollte ich noch wissen?

Hinweis zur Vermeidung von Wildunfällen - es besteht eine erhöhte Unfallgefahr:

  • grundsätzlich morgens und abends und
  • im Übergangsbereich Feld/Wald.
  • Außerdem in den Monaten Juli und August zur Brunft des Rehwildes.