Kircheneintritt
Urheber
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Volltext
Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären. Diese teilt der Meldebehörde den Eintritt mit.
Ansprechpunkt
Ihr Eintritt in eine Kirche bzw. Religionsgemeinschaft ist gegenüber der maßgeblichen Kirche oder Religionsgemeinschaft zu erklären.
Kosten
Der Eintritt in die Kirche/Religionsgemeinschaft ist gebührenfrei.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 14.06.2022
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein