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Bürgerinformation (A-Z)

Kircheneintritt

Urheber

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Volltext

Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären. Diese teilt der Meldebehörde den Eintritt mit.

Ansprechpunkt

Ihr Eintritt in eine Kirche bzw. Religionsgemeinschaft ist gegenüber der maßgeblichen Kirche oder Religionsgemeinschaft zu erklären.

Kosten

Der Eintritt in die Kirche/Religionsgemeinschaft ist gebührenfrei.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 14.06.2022
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein