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Bürgerinformation (A-Z)

Klappbrücke »Käpten-Jürs-Brücke«

Die Hafenspange mit der Käpten-Jürs-Brücke wurde im September 2013 eröffnet und ist als Verkehrsader in diesem Bereich nicht mehr wegzudenken.

Mit ihrer Errichtung wurde eine Grundlage für die jetzige Planung im Quartier Krückau-Vormstegen geschaffen. Eine alternativ feste Krückauquerung hätte den Hafen nur für kleinste Schiffe erreichbar erhalten und wurde daher verworfen.

Die Brücke wird täglich von mehr als 10.000 Fahrzeugen genutzt.

Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten der Klappbrücke für die Durchfahrt der Schifffahrt werden durch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) mittels Bekanntmachung für Seefahrer veröffentlicht.

1. April bis 30. September

3 Stunden vor bis 3 Stunden nach Hochwasser,
täglich von 06.30 Uhr bis 20.00 Uhr auf Anforderung,
täglich von 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr nur bei Voranmeldung bis 19.00 Uhr
nach gesetzlicher Zeit [GZ].
Voranmeldung unter der Telefonnummer: 04121 645-113

1. Oktober bis 31. März

3 Stunden vor bis 3 Stunden nach Hochwasser,
täglich von 06.30 Uhr bis 16.00 Uhr auf Anforderung,
täglich von 16.00 Uhr bis 22.00 Uhr nur bei Voranmeldung bis 15.00 Uhr [GZ].
Voranmeldung unter der Telefonnummer: 04121 645-113

Anmeldung einer Brückenöffnung

Eine Durchfahrt ist circa 30 Minuten vorher beim Bedienpersonal der Klappbrücke anzumelden:

Netzwarte der Stadtwerke Elmshorn

Telefon: 04121 645-113 mit Erreichbarkeit in der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr

oder

UKW-Funk

Kanal 9 (Seefunk) Name „Kaepten-Juers-Bridge“ mit Erreichbarkeit in der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr

Störungen

Sollte die Klappbrücke eine Störung haben, lässt diese sich nicht aus der gesicherten Verkehrslage (liegend) in die aufgeklappte Lage bewegen.

Im Falle einer Störung im aufgeklappten Zustand kann die Klappbrücke immer wieder mit der unterbrechungsfreien Stromversorgung (USV) in eine sichere Verkehrslage gebracht werden.

Schiffsliegestellen

Die Schiffsliegestellen (Notliegeplätze) dürfen von der Schifffahrt nur benutzt werden, wenn:

  • eine Öffnung der Klappbrücke nicht möglich ist.
  • ein Notfall vorliegt.