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Bürgerinformation (A-Z)

Löschung von Daten energiesachverständiger Personen für das Bundesprogramm Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau beantragen

Nr. 99138027064000

Volltext

Das Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau fördert Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau.


Mit der Zulassung der BLE können Sie landwirtschaftliche Unternehmen und Gartenbaubetriebe in Deutschland in Fragen zur Energieeffizienz und Reduzierung von CO2-Emissionen beraten. Vor allem unterstützen Sie bei Themen der stationären und mobilen Energienutzung (Heiz- und Kraftstoffe) und für diese Unternehmen CO2-Einsparkonzepte erstellen.

Wenn Sie Ihre Zulassung und Ihre persönlichen Daten löschen lassen wollen, dann müssen Sie einen Antrag zur Aufhebung an die BLE stellen. Neben der Aufhebung Ihrer Zulassung, werden auch Ihre Daten durch die BLE gelöscht.

Verfahrensablauf

Die Löschung Ihrer Zulassung als sachverständige Person können Sie online bei der BLE beantragen.

Löschung online beantragen:

  • Rufen Sie das Online-Formular auf. Sie werden Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben geführt.
  • Laden Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie das Formular online ab.
  • Die BLE prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
  • Bei erfolgreicher Prüfung sendet Ihnen die BLE einen Aufhebungsbescheid und die Bestätigung der Löschung Ihrer Daten zu.

Ansprechpunkt

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung - Referat 424 - Geschäftsstelle Bundesprogramm Energieeffizienz

Zuständige Stelle

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung - Referat 424 - Geschäftsstelle Bundesprogramm Energieeffizienz

Voraussetzungen

Die BLE hat Ihnen die Zulassung als sachverständige Person für das Bundesprogramm Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau erteilt.

Kosten

  • Es fallen keine Kosten an.

    Abgabe: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Es gibt keine Antragsfrist. 

Bearbeitungsdauer

  • 1 — 2 Woche(n)
    • Die Bearbeitung dauert in der Regel 1 bis 2 Wochen.

Rechtsgrundlage(n)

Richtlinie zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparunge in Landwirtschaft und Gartenbau Teil A - Landwirtschaftliche Erzeugung, Pkt. 6.1

Rechtsbehelf

  • Widerspruch:
    Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Antragsbescheid.

Formulare

  • ausgefüllter Antrag

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    

Urheber

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 07.08.2024
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

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