Sachkunde zur Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische erbringen
Nr. 99031005031000Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn
Die ausgewählte Aufgabe liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elmshorn.
Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Stellen ("An wen muss ich mich wenden?").
Volltext
Für die Abgabe bestimmter Chemikalien, zum Beispiel im Groß- und Einzelhandel, ist ein Sachkundenachweis nach der Chemikalien-Verbotsverordnung erforderlich.
Es gibt verschiedene Arten der Sachkunde:
- die umfassende Sachkunde
- die eingeschränkte Sachkunde ohne Biozidprodukte beziehungsweise Pflanzenschutzmittel
- eingeschränkte Sachkunde für Biozidprodukte beziehungsweise Pflanzenschutzmittel
- die eingeschränkte stoffspezifische Sachkunde
Die Sachkunde kann durch Ablegen einer Prüfung erworben werden.
Die Abnahme einer Sachkundeprüfung kann entweder durch die zuständige Behörde oder durch eine anerkannte Prüfungseinrichtung erfolgen.
Ansprechpunkt
Für Personen mit Wohnsitz oder Unternehmen mit Sitz beziehungsweise Niederlassungen in Schleswig-Holstein ist das Landesamt für Umwelt die zuständige Prüfungsbehörde. Anfragen können Sie an chemikalien@lfu.landsh.de richten.
Eine Liste anerkannter Prüfungseinrichtungen ist über den untenstehenden Link abrufbar.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Identität
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Kontaktdaten aller in Schleswig-Holstein für den Chemikalienbereich zuständigen Behörden finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Die Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) ist ein Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz (UMK) und hat unter anderem die Aufgabe, einen einheitlichen Verwaltungsvollzug vorzubereiten. Sie stellt einen Fragenkatalog für die Sachkundeprüfung zur Verfügung.
Verfahrensablauf
Die Abnahme einer Sachkundeprüfung kann entweder durch die zuständige Behörde oder durch eine anerkannte Prüfungseinrichtung erfolgen.
Die Durchführung der Prüfung orientiert sich an den Regelungen der Bekanntmachung zum Sachkundenachweis gemäß der Chemikalien-Verbotsverordnung und dem »Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder für die Sachkundeprüfung nach der Chemikalien-Verbotsverordnung«
Frist
Je nach Bedarf werden verschiedene Prüfungstermine pro Jahr von der anerkannten Prüfungseinrichtung angeboten.
Beim Landesamt für Umwelt gibt es keine festen Prüfungstermine. Diese werden nach Absprache vereinbart.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein
Urheber
Bearbeitungsdauer
- 3 — 5 Werktag(e)
Kosten
- Es fällt eine Gebühr zwischen 50,00 und 250,00 Euro gemäß der Tarifstelle 2.3.2.4 der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt das Landesamt für Umwelt.
Die Kosten für die Abnahme der Sachkundeprüfung durch eine anerkannte Prüfungseinrichtung sind dort zu erfragen.
Verwaltungsgebühr: Mindestens 50,00 EUR, höchstens 250,00 EUR. (Vorkasse: nein)