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Bürgerinformation (A-Z)

Sachkunde zur Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische erbringen

Nr. 99031005031000

Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn

Die ausgewählte Aufgabe liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elmshorn.

Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Stellen ("An wen muss ich mich wenden?").

Volltext

Für die Abgabe bestimmter Chemikalien, zum Beispiel im Groß- und Einzelhandel, ist ein Sachkundenachweis nach der Chemikalien-Verbotsverordnung erforderlich.

Es gibt verschiedene Arten der Sachkunde:

  • die umfassende Sachkunde
  • die eingeschränkte Sachkunde ohne Biozidprodukte beziehungsweise Pflanzenschutzmittel
  • eingeschränkte Sachkunde für Biozidprodukte beziehungsweise Pflanzenschutzmittel
  • die eingeschränkte stoffspezifische Sachkunde

Die Sachkunde kann durch Ablegen einer Prüfung erworben werden.

Die Abnahme einer Sachkundeprüfung kann entweder durch die zuständige Behörde oder durch eine anerkannte Prüfungseinrichtung erfolgen.

Ansprechpunkt

Für Personen mit Wohnsitz oder Unternehmen mit Sitz beziehungsweise Niederlassungen in Schleswig-Holstein ist das Landesamt für Umwelt die zuständige Prüfungsbehörde. Anfragen können Sie an chemikalien@lfu.landsh.de richten.

Eine Liste anerkannter Prüfungseinrichtungen ist über den untenstehenden Link abrufbar.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Identität

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Kontaktdaten aller in Schleswig-Holstein für den Chemikalienbereich zuständigen Behörden finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Die Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) ist ein Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz (UMK) und hat unter anderem die Aufgabe, einen einheitlichen Verwaltungsvollzug vorzubereiten. Sie stellt einen Fragenkatalog für die Sachkundeprüfung zur Verfügung.

Verfahrensablauf

Die Abnahme einer Sachkundeprüfung kann entweder durch die zuständige Behörde oder durch eine anerkannte Prüfungseinrichtung erfolgen.

Die Durchführung der Prüfung orientiert sich an den Regelungen der Bekanntmachung zum Sachkundenachweis gemäß der Chemikalien-Verbotsverordnung und dem »Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder für die Sachkundeprüfung nach der Chemikalien-Verbotsverordnung«

Frist

Je nach Bedarf werden verschiedene Prüfungstermine pro Jahr von der anerkannten Prüfungseinrichtung angeboten.

Beim Landesamt für Umwelt gibt es keine festen Prüfungstermine. Diese werden nach Absprache vereinbart.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 18.12.2023
Fachlich freigegeben durch:

Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bearbeitungsdauer

  • 3 — 5 Werktag(e)

Kosten



  • Es fällt eine Gebühr zwischen 50,00 und 250,00 Euro gemäß der Tarifstelle 2.3.2.4 der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt das Landesamt für Umwelt. Die Kosten für die Abnahme der Sachkundeprüfung durch eine anerkannte Prüfungseinrichtung sind dort zu erfragen.

    Verwaltungsgebühr: Mindestens 50,00 EUR, höchstens 250,00 EUR. (Vorkasse: nein)