Hauptmenü

Inhalt

Bürgerinformation (A-Z)

Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Unternehmens im Güterkraftverkehr

Nr. 99055005029000

Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn

Die ausgewählte Aufgabe liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elmshorn.

Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Stellen ("An wen muss ich mich wenden?").

Volltext

Sie benötigen diesen Nachweis, um eine Güterkraftverkehrserlaubnis für den nationalen Güterverkehr oder eine EU-Lizenz für den Güterverkehr in der Europäischen Union zu beantragen. Als Unternehmer oder Verkehrsleiter müssen Sie für die Erlaubnis die fachliche Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens nachweisen.

Den Nachweis erbringen Sie in der Regel durch eine Prüfung. Die Prüfung legen Sie in Deutschland bei Ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) ab.

In der Prüfung müssen Sie die für den Betrieb notwendigen rechtlichen Kenntnisse, kaufmännischen Grundlagen, Kenntnisse technischer Normen und Vorschriften sowie der Verkehrssicherheit nachweisen. Eine genauere Auflistung finden Sie auch im Orientierungsrahmen, der in den weiterführenden Hinweisen verlinkt ist.

Sie sollten sich intensiv inhaltlich auf die Prüfung vorbereiten, beispielsweise durch einen Vorbereitungskurs oder intensives Selbststudium. Es gibt jedoch keine rechtlichen Voraussetzungen für die Anmeldung zur Prüfung.

Die Prüfung ist eine Gesamtprüfung, die aus zwei schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht. In beiden schriftlichen Teilen müssen mindestens 50 Prozent der jeweiligen Punktzahl erreicht  werden, um zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden. Die Prüfung ist bestanden, wenn auch in der mündlichen Prüfung mindestens 50 Prozent der Punktzahl erreicht wurden und insgesamt mindestens 60 Prozent der Gesamtzahl. Von der mündlichen Prüfung ist befreit, wer mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punktzahl in beiden schriftlichen Teilen und insgesamt mindestens 60 Prozent der Gesamtpunktzahl erreicht hat.

Ihnen kann in bestimmten Fällen durch Übergangsregelungen auch ohne Ablegen der Prüfung die Eignung bescheinigt werden. Wenn Sie eine Ausbildung im Bereich Speditionswesen / Logistik abgeschlossen haben, die vor dem 4.12.2011 begonnen wurde, stellt Ihnen auf Antrag die Industrie- und Handelskammer auch ohne Ablegen der Prüfung eine Bescheinigung aus.

Wenn Sie vor 2009 bereits zehn Jahre lang in leitender Funktion im Speditionswesen beruflich tätig waren, kann Ihnen auf Antrag ohne Ablegen der Prüfung ein Eignungsnachweis ausgestellt werden. Siehe hierzu auch Merkblatt in den weiterführenden Hinweisen.

Erforderliche Unterlagen

  • Bei Nachweis durch Prüfung: keine
  • Bei Nachweis durch Abschluss:
    • Nachweis über die Abschlussprüfung
  • Bei Nachweis durch Berufserfahrung:
    • Nachweise über Ihre beruflichen Tätigkeiten

Kosten

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührentarif der örtlich zuständigen IHK.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Für den Eignungsnachweis durch Prüfung melden Sie sich zunächst schriftlich oder online bei Ihrer örtlichen IHK zur Prüfung an.

  • Die IHK bestätigt Ihnen die Anmeldung zur Prüfung.
  • Sie legen zunächst die beiden schriftlichen Prüfungen erfolgreich ab.
  • Nach Bestehen der schriftlichen Prüfung erfolgt die mündliche Prüfung.
  • Etwa 14 Tage nach Bestehen der Prüfung erhalten Sie Ihre Bescheinigung über die fachliche Eignung.

Mit der Bescheinigung können Sie nun Ihre Erlaubnis für die Eröffnung Ihres Unternehmens bei den zuständigen Behörden beantragen.

Für den Nachweis der fachlichen Eignung ohne Ablegen der Prüfungen schicken Sie Ihren schriftlichen Antrag inklusive aller Nachweise an die IHK. Nach Bearbeitung erhalten Sie Ihre Bescheinigung per Post.

Zuständige Stelle

Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder

Voraussetzungen

  • Für Prüfungsanmeldung: keine
  • Für Nachweis durch Ausbildung: Abschluss in einer vor dem 4.12.2011 begonnenen Ausbildung zum/zur:
    • Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Güterkraftverkehr
    • Speditionskaufmann/Speditionskauffrau
    • Verkehrsfachwirt/Verkehrsfachwirtin
    • Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Ausbildungsbereich Wirtschaft, Fachrichtung Spedition der Berufsakademien Lörrach und Mannheim
    • Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, Fachrichtung Güterverkehr der Fachhochschule Heilbronn,
    • Bachelor of Arts, Studiengang Betriebswirtschaftslehre/Spedition, Transport und Logistik der Berufsakademien Lörrach und Mannheim
    • Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Verkehrslogistik der Hochschule Heilbronn
  • Für Nachweis durch Berufserfahrung:
    • Mindestens 10-jährige leitende Tätigkeit in einem Güterkraftverkehrsunternehmen

Bearbeitungsdauer

In der Regel erhalten Sie etwa zwei Wochen nach Ablegen der Prüfung Ihren Bescheid über Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung.

Rechtsbehelf

  • In einigen Bundesländern: Widerspruch
  • Verwaltungsgerichtsverfahren
  • Genaueres entnehmen Sie bitte dem Bescheid über Bestehen / Nichtbestehen der Prüfung

Formulare

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: teilweise für Prüfungsanmeldung
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja, zur Prüfung

Urheber