Personalausweis: Vorläufiger Personalausweis
Nr. 99008001012002Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn
An dieser Stelle informiert Sie das Bürgerbüro der Stadt Elmshorn über die Antragstellung für Personalausweis und Reisepass. Dabei geht es unter anderem um erforderliche Unterlagen, anfallende Gebühren und Öffnungszeiten der zuständigen Behörde.
An wen muss ich mich wenden?
- Als Elmshorner Bürger*in an das Bürgerbüro der Stadt Elmshorn
- Als Nicht-Elmshorner*in an das zuständige Einwohnermeldeamt der jeweiligen Gemeinde
Welche Unterlagen sind für den Antrag mitzubringen?
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde bei verheirateten, geschiedenen und verwitweten Personen
- ggf. Erklärung zur Namensänderung
- aktuelles biometrisches Passfoto nicht älter als 6 Monate
- Personalausweis oder Reisepass
- Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigen bei Personalausweis unter 16 Jahren oder Reisepass unter 18 Jahren
Hinweis: Bei ausländischen Urkunden ist zusätzlich eine Übersetzung in die deutsche Sprache erforderlich.
Welche Gebühren werden fällig?
Personalausweis
- Personalausweis 37,00 €
- Personen unter 24 Jahren 22,80 €
- Vorläufiger Personalausweis 10,00 €
Reisepass
- Reisepass 60,00 €
- Personen unter 24 Jahren 37,50 €
- ggf. Aufschlag von 32,00 € (Express-Reisepass)
Öffnungszeiten
Leistungsbeschreibung
Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.
Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.
Sie können den Antrag bei Ihrem Bürgeramt an Hauptwohnsitz stellen. Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei einem anderen Bürgeramt, benötigen Sie einen wichtigen Grund. Bitte klären Sie die Anerkennung Ihres Grundes vorab mit der von Ihnen gewählten Behörde ab, zum Beispiel telefonisch. Es fällt ein Unzuständigkeitszuschlag in Höhe von EUR 13,00 an.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
- aktuell sein und
- die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen.
- Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Welche Gebühren fallen an?
- EUR 10,00
- EUR 13,00 Aufschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Pflicht zur Beantragung eines vorläufigen Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind und
- keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen.
Rechtsgrundlage
Verfahrensablauf
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
Den vorläufigen und den neuen regulären Personalausweis können Sie gleichzeitig beantragen.
Die Behörde stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis direkt vor Ort aus.
Voraussetzungen
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn
- Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind
- keinen gültigen Personalausweis besitzen
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den vorläufigen Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
- Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat