Personalausweis: Vorläufiger Personalausweis
Nr. 99008001012002Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn
An dieser Stelle informiert Sie das Bürgerbüro der Stadt Elmshorn über die Antragstellung für Personalausweis und Reisepass. Dabei geht es unter anderem um erforderliche Unterlagen, anfallende Gebühren und Öffnungszeiten der zuständigen Behörde.
An wen muss ich mich wenden?
- Als Elmshorner Bürger*in an das Bürgerbüro der Stadt Elmshorn
- Als Nicht-Elmshorner*in an das zuständige Einwohnermeldeamt der jeweiligen Gemeinde
Welche Unterlagen sind für den Antrag mitzubringen?
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde bei verheirateten, geschiedenen und verwitweten Personen
- ggf. Erklärung zur Namensänderung
- aktuelles biometrisches Passfoto nicht älter als 6 Monate
- Personalausweis oder Reisepass
- Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigen bei Personalausweis unter 16 Jahren oder Reisepass unter 18 Jahren
Hinweis: Bei ausländischen Urkunden ist zusätzlich eine Übersetzung in die deutsche Sprache erforderlich.
Welche Gebühren werden fällig?
Personalausweis
- Personalausweis 37,00 €
- Personen unter 24 Jahren 22,80 €
- Vorläufiger Personalausweis 10,00 €
Reisepass
- Reisepass 60,00 €
- Personen unter 24 Jahren 37,50 €
- ggf. Aufschlag von 32,00 € (Express-Reisepass)
Öffnungszeiten
Leistungsbeschreibung
Für den Fall, dass Sie einen Personalausweis sofort benötigen und nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises warten können, weil Sie sich zum Beispiel nicht durch einen gültigen Reisepass ausweisen können, können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Gleichzeitig sollte ein neuer Personalausweis beantragt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Alter Reisepass oder Personalausweis, alter Kinderausweis,
- Kinderreisepass sowie Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten
oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten bei Personen unter 15 Jahren und 9 Monaten, - Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, Familienbuch, Erklärung über die Namensführung usw.). Bei erstmaliger Ausstellung verpflichtend.
- aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Personalausweisverordnung entspricht (biometrisches Lichtbild).
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr beträgt 10,00 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
Das Dokument sollte beantragt werden, sobald sich die Notwendigkeit dafür ergibt.
Der vorläufige Personalausweis ist längstens drei Monate gültig.
Rechtsgrundlage
- § 3 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG),
- § 1 Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgebührenverordnung - PAuswGebV).