Personalausweis beantragen
Nr. 99008001012000Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn
An dieser Stelle informiert Sie das Bürgerbüro der Stadt Elmshorn über die Antragstellung für Personalausweis und Reisepass. Dabei geht es unter anderem um erforderliche Unterlagen, anfallende Gebühren und Öffnungszeiten der zuständigen Behörde.
Aktueller Hinweis zur Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer in der Bundesruckerei beträgt bis zu 3 Wochen. In Einzelfällen kann die Bearbeitungszeit noch länger dauern. Bitte berücksichtigen Sie dies entsprechend.
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Reisepass im Expressverfahren zu beantragen. In diesen Fällen liegt der fertig produzierte Reisepass in der Regel nach 3 Werktagen (ohne Wochenende und Feiertage des Landes Berlin) abholbereit vor.
An wen muss ich mich wenden?
- Als Elmshorner Bürger*in an das Bürgerbüro der Stadt Elmshorn
- Als Nicht-Elmshorner*in an das zuständige Einwohnermeldeamt der jeweiligen Gemeinde
Welche Unterlagen sind für den Antrag mitzubringen?
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde bei verheirateten, geschiedenen und verwitweten Personen
- ggf. Erklärung zur Namensänderung
- aktuelles biometrisches Passfoto nicht älter als 6 Monate
- Personalausweis oder Reisepass
- Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigen bei Personalausweis unter 16 Jahren oder Reisepass unter 18 Jahren
Hinweis: Bei ausländischen Urkunden ist zusätzlich eine Übersetzung in die deutsche Sprache erforderlich.
Welche Gebühren werden fällig?
Personalausweis
- Personalausweis 37,00 €
- Personen unter 24 Jahren 22,80 €
- Vorläufiger Personalausweis 10,00 €
Reisepass
- Reisepass 70,00 €
- Personen unter 24 Jahren 37,50 €
- ggf. Aufschlag von 32,00 € (Express-Reisepass)
Öffnungszeiten
Volltext
Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:
- Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
- Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn
- Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
- Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.
Erforderliche Unterlagen
-
Identitätsnachweis, zum Beispiel
- alter Personalausweis,
- gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- gegebenenfalls Geburtsurkunde
-
gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde,
- Familienbuch
- Erklärung über die Namensführung
-
bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Frist
Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.
Rechtsgrundlage(n)
Öffnungszeiten:
Donnerstag: zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr,
(Bürgerbüro - 18.00 Uhr)
und nach Vereinbarung
Amt für Soziales - Mittwoch geschlossen!
Bürgerbüro
Onlinedienste
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein.
Schriftform erforderlich: Ja.
Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
Online-Dienste vorhanden: Nein.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
Urheber
Ansprechpunkt
Innerhalb Deutschlands:
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Außerhalb Deutschlands:
An die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich aufhalten.
Hinweise (Besonderheiten)
Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.