Räum- und Streupflicht Sicherstellung
Nr. 99089040168000Spezielle Hinweise - Stadt Elmshorn
Die Stadt Elmshorn hat die Räum- und Streupflicht mittels Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen und über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) auf die Anwohner*innen übertragen.
Genauere Informationen entnehmen Sie bitte der Satzung, dem Flyer und den Hinweisen zum Winterdienst.
5.30 Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen und über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung
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Ursprungssatzung und Änderungssatzungen
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Zuständig:
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Urheber
Volltext
Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen, Radwege und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar beziehungsweise begehbar sind.
Ansprechpunkt
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Die Räum- und Streupflicht kann durch Satzung der Gemeinden, Ämter oder Städte auf die Anwohner/innen übertragen werden.
Rechtsgrundlage(n)
- § 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
- §§ 10, 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).