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Bürgerinformation (A-Z)

Rechtsmittelverzichtserklärung zu einem geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Übergangshilfe aus dem KWI-Titel" einreichen

Nr. 99400089261000

Volltext

Wenn Sie für ein Projekt der strukturbildenden Übergangshilfe einen Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten haben, erhalten Sie Ihre Zuwendung in der Regel nach Ablauf der 1-monatigen Klagefrist.

Sie haben aber auch die Möglichkeit, dem BMZ mitzuteilen, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten werden. Dies beschleunigt die Auszahlung der Fördermittel.

Verfahrensablauf

Sie können den Rechtsbehelfsverzicht online, per Fax oder per Post beim BMZ einreichen:

Wenn Sie den Rechtsbehelfsverzicht online einreichen wollen:

  • Rufen Sie das Online-Formular auf und füllen Sie dort den Verzicht auf Widerspruch elektronisch aus. Das Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.

Wenn Sie den Rechtsbehelfsverzicht per Fax oder per Post einreichen wollen:

  • Sie schicken den Rechtsbehelfsverzicht per Fax oder per Post an das BMZ.
  • Bei Unklarheiten nimmt das BMZ Kontakt mit Ihnen auf.

Voraussetzungen

  • Sie müssen einen Zuwendungsbescheid für Ihr beantragtes Vorhaben vorliegen haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Eingangsbescheinigung mit Klageverzichtserklärung (siehe letzte Seite im Zuwendungsbescheid)

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Bearbeitungsdauer

  • 1 — 2 Tag(e)

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

entfällt

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) - Referat G22 Krisenbewältigung, Wiederaufbau, Übergangshilfe

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 26.07.2024
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

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