Sammlungen
Leistungsbeschreibung
Sammlungen sind in Schleswig-Holstein seit dem 1. Januar 2009 weder erlaubnis- noch anzeigepflichtig.
Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn
Bitte wenden Sie sich an den unten genannten Ansprechpartner ("An wen muss ich mich wenden ?").
Was sollte ich noch wissen?
Das bisherige Schleswig-Holsteinische Sammlungsgesetz ist zum 1. Januar 2009 aufgehoben worden.