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Bürgerinformation (A-Z)

Schwerbehindertenangelegenheiten

Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn

Die ausgewählte Aufgabe liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elmshorn.

Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Stellen ("An wen muss ich mich wenden?").

Leistungsbeschreibung

Zu den Schwerbehindertenangelegenheiten zählen:

  • Beratung in Fragen des Schwerbehindertenrechts (Behindertenberatung),
  • Feststellen von Behinderungen nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) einschließlich Nachteilsausgleiche (Merkzeichen),
  • Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen,
  • Feststellen der Voraussetzungen
    • für die unentgeltliche ÖPNV-Nutzung, das heißt Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personennahverkehr und/oder
    • der Befreiung / Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer und
    Ausgabe entsprechender Beiblätter.

An wen muss ich mich wenden?

An das Landesamt für soziale Dienste (LAsD).