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Bürgerinformation (A-Z)

Straßen-, Rad- und Gehwegschäden melden

Nr. 99108018137003

Leistungsbeschreibung

Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.

Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.

Spezielle Hinweise - Stadt Elmshorn

Wenn ein kleiner Schaden nicht schnell behoben wird, kann daraus sehr schnell ein größerer (und teurerer) Schade entstehen.

Unser Sraßenkontrolleur ist täglich auf Elmshorns Straßen und Wegen unterwegs. Er kann allerdings nicht überall sein, so dass ein neuer Schaden in Geh-, Radweg oder Straße einige Tage unentdeckt bleiben kann.

Zögern Sie daher nicht, uns entsprechende Schäden telefonisch, per E-Mail oder persönlich zu melden.

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (als Straßenbaulastträger), in deren Bezirk sich die Straßen- oder Gehwegschäden befinden.

Rechtsgrundlage

  • § 5 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
  • § 12 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

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