Straßen-, Rad- und Gehwegschäden melden
Leistungsbeschreibung
Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.
Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Spezielle Hinweise - Stadt Elmshorn
Unser Sraßenkontrolleur ist täglich auf Elmshorns Straßen und Wegen unterwegs. Er kann allerdings nicht überall sein, so dass ein neuer Schaden in Geh-, Radweg oder Straße einige Tage unentdeckt bleiben kann. Zögern Sie daher nicht, uns entsprechende Schäden telefonisch, per Mail oder persönlich zu melden.
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (als Straßenbaulastträger), in deren Bezirk sich die Straßen- oder Gehwegschäden befinden.
Rechtsgrundlage
- § 5 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
- § 12 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).