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Bürgerinformation (A-Z)

Straßenpersonenverkehr (Taxen und Mietwagen): Anerkennung einer leitenden Tätigkeit

Nr. 99105002016000

Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn

Die ausgewählte Aufgabe liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elmshorn.

Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Stellen ("An wen muss ich mich wenden?").

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein Unternehmen des Taxen- und Mietwagenverkehrs führen wollen, müssen Sie fachlich geeignet sein. Wenn Sie eine praktische Erfahrung von mindestens drei Jahren in leitender Funktion in einem solchen Unternehmen nachweisen, ist ein anderweitiger Nachweis der fachlichen Eignung, z.B. durch eine Prüfung, nicht nötig.

Wird Ihre Tätigkeit anerkannt, erhalten Sie eine Fachkundebescheinigung.

An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Nachweis der leitenden Tätigkeit.

Welche Fristen muss ich beachten?

Das Ende dieser Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

Rechtsgrundlage

§ 7 Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV).

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Fassung des Gebührentarifs der IHK. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die IHK.

Anträge / Formulare

Das für die Anerkennung notwendige Antragsformular erhalten Sie bei der IHK.