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Information zur Aufnahme und Unterstützung von Geflüchteten aus der Ukraine

Die Stadt Elmshorn bietet an dieser Stelle Informationen für Menschen an, die privat Geflüchtete aus der Ukraine aufgenommen haben, unterstützen oder sich über die Sachlage vor Ort informieren wollen. "Uns erreichen auch viele Anfragen, wie sich Elmshorner*innen engagieren können", sagt Erster Stadtrat Dirk Moritz. "Diesen Hilfswilligen danken wir herzlich und wollen ihnen Orientierung bieten."

Informationen für Elmshorner*innen, die Menschen aus der Ukraine privat aufgenommen haben

Wichtig: Meldung an Ausländerbehörde und Amt für Soziales

Es ist wichtig, dass Menschen aus der Ukraine, die derzeit in Elmshorn privat aufgenommen werden, bei der Ausländerbehörde des Kreises Pinneberg und beim Amt für Soziales der Stadtverwaltung Elmshorn gemeldet und registriert werden.

Die entsprechende Anmeldemaske für die Registrierung bei der Ausländerbehörde des Kreises Pinneberg finden Sie auf der Internetseite der Kreisverwaltung:

Nutzen Sie dieses Formular bitte für jede eingereiste Person separat. Die Ausländerbehörde ist für alle aufenthaltsrechtlichen Fragestellungen zuständig.

Eine weitere E-Mail an die Stadtverwaltung Elmshorn (integration@elmshorn.de) ist zwecks Asylbewerberleistungen und Folgeunterbringung ebenfalls erforderlich. Sie erhalten zeitnah eine Rückmeldung bzw. einen Termin zur Antragsstellung.

Geflüchtete aus der Ukraine, die in umliegenden Gemeinden (Amt Elmshorn Land) privat aufgenommen wurden, werden gebeten, sich zusätzlich auch beim Amt Elmshorn Land zu melden.

Anmeldung beim Einwohnermeldeamt der Stadt Elmshorn

Sofern die aufgenommenen Geflüchteten aus der Ukraine im Stadtgebiet Elmshorn wohnhaft sind, ist eine Meldung beim Einwohnermeldeamt der Stadt Elmshorn vorzunehmen. Das Formular "Wohnungsgeberbestätigung" für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt finden Sie hier:


Die Wohnungsgeberbestätigung ist bei der Anmeldung vorzulegen.

Eine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt bzw. die Meldebescheinigung ist für die spätere Schulanmeldung der Kinder, für die Kontoeröffnung und viele weitere Dinge erforderlich.

Eine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt kann nur erfolgen, wenn die Geflüchteten (meldepflichtigen Personen) einen gültigen Pass, Passersatz oder eine ukrainische ID-Karte (in lateinischer Schrift) oder ein ausländerrechtliches Dokument (Anlaufbescheinigung, Fiktionsbescheinigung oder Aufenthaltstitel – ausgestellt von der Ausländerbehörde) vorweisen können. Eigenständige Transliteration aus dem Kyrillischen dürfen vom Einwohnermeldeamt nicht vorgenommen werden.

Kann die meldepflichtige Person ein derartiges Dokument nicht vorweisen, bitten wir Sie, sich an das Generalkonsulat der Ukraine in Hamburg bzw. an die Ausländerbehörde der Kreisverwaltung Pinneberg zu wenden.

Das Generalkonsulat der Ukraine in Hamburg stellt Ukrainer*innen, die keinen gültigen Pass besitzen, vorläufige Ausweisdokumente aus. Das Generalkonsulat der Ukraine ist zudem berechtigt, die Gültigkeit eines Reisepasses zu verlängern, die Information über Kinder unter 16 Jahren handschriftlich einzutragen und das Foto der Kinder den Pässen der Eltern hinzuzufügen. Mit den vorläufigen Ausweisdokumenten kann dann eine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt erfolgen.

Generalkonsulat der Ukraine in Hamburg

Mundsburger Damm 1
22087 Hamburg

  • Telefon: +49 40 22949810

Aufenthaltserlaubnis

Von direkten Vorsprachen (ohne Termin) bei der Ausländerbehörde soll zunächst abgesehen werden. Eine Anlaufbescheinigung wird von der Ausländerbehörde derzeit nicht erstellt. Die Ausländerbehörde wird für die Erstellung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz zuständig sein (siehe rechtliche Grundlagen).

Asylbewerberleistungen

Mit der Meldung bei der Kreisverwaltung Pinneberg erfolgt ein Aufnahmebegehren nach Paragraf 24 Aufenthaltsgesetz. Danach sind Geflüchtet aus der Ukraine nach Paragraf 1 Absatz 1 Asylbewerberleistungsgesetz leistungsberechtigt und haben folglich Anspruch auf Asylbewerberleistungen (inklusive Krankenversicherung). Hierfür muss kein Asylantrag gestellt werden.

Das Amt für Soziales der Stadt Elmshorn ist für die Bearbeitung der Asylbewerberleistungen zuständig. Dies gilt für die Geflüchteten, die im Stadtgebiet Elmshorn und in den Gemeinden des Amtes Elmshorn Land privat aufgenommen wurden. Sofern Sie die bei sich aufgenommenen Geflüchteten bei der Stadtverwaltung Elmshorn registriert haben (integration@elmshorn.de), erhalten Sie zeitnah eine Rückmeldung und einen Termin zur Antragsstellung. Bei dem Termin erhalten Sie alle weiteren Informationen (Krankenversicherung, Anmeldung im Einwohnermeldeamt, Kontoeröffnung, Schulanmeldung und so weiter).

Folgeunterbringung

Das Amt für Soziales der Stadt Elmshorn ist bemüht, bei der Antragsstellung (Asylbewerberleistungen) auch die Folgeunterbringung der Geflüchteten aus der Ukraine zu klären, die in Elmshorn privat aufgenommen wurden. Für die Folgeunterbringung von Geflüchteten, die in Gemeinden des Amtes Elmshorn Land privat aufgenommen wurden, ist das Amt Elmshorn Land zuständig. Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt zum Amt Elmshorn Land auf.

Kontakt bei Fragen

Aufgrund der aktuellen Situation und der Vielzahl an Anfragen, wird um Kontaktaufnahme per E-Mail gebeten: integration@elmshorn.de

In dringenden Fällen wenden Sie sich telefonisch an die zentrale Nummer 04121 / 231 699 der Stadt Elmshorn.

Migrationsberatungsstellen

In Elmshorn gibt es drei Migrationsberatungsstellen. Mitarbeiter*innen der Caritas, der Diakonie Rantzau-Münsterdorf und des Einwandererbundes e.V. unterstützen bei allen weiteren Fragen. Eine Übersicht und die Kontaktdaten finden Sie hier: 

Informationen des Landes Schleswig-Holstein

Das Land Schleswig-Holstein hat eine Info-Webseite mit vielfältigen Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und die Beratungs- und Unterstützungsszene online freigeschaltet:

Mit Fragen und Hinweisen zum Thema Aufnahme von Ukrainer*innen im Bundesland ist darüber hinaus im Innenministerium die Kontaktmail-Adresse Flucht-Ukraine@im.landsh.de und die Telefon-Hotline 0431 988-3369 geschaltet. Ministerin Sütterlin-Waack bittet um Geduld, sollten nicht alle Anrufe und Mails umgehend beantwortet werden können.

Informationen für Elmshorner*innen, die unterstützen und spenden möchten

Sachspenden

Sachspenden können gerne bei den bestehenden Elmshorner Organisationen abgegeben werden, zum Beispiel:

  • Private Annahmestelle für Sachspenden: Jan Automobil, Robert Bosch Straße 10, 25335 Elmshorn, Montag - Freitag von 12 bis 15 Uhr, Telefon 0176 436 85782 

Wohnraum

Elmshorner*innen, die privaten Wohnraum für die Unterbringung zur Verfügung stellen wollen, können sich an das Amt für Soziales wenden: wohnhilfen@elmshorn.de

Das Amt für Soziales sammelt die Angebote und kommt bei der Aufnahme und Wohnraumversorgung von Geflüchteten zeitnah auf die Angebote zurück.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Team Wohnhilfen im Amt für Soziales der Stadt Elmshorn: wohnhilfen@elmshorn.de

Sprachmittlung

Das Amt für Soziales der Stadt Elmshorn hat bereits eine Vielzahl an ehrenamtlichen Angeboten erhalten, sodass derzeit keine weiteren Sprachmittler*innen gesucht werden.  

Wechsel zum Jobcenter

Menschen, die seit Februar 2022 aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind, werden ab 1. Juni 2022 leistungstechnisch von den Jobcentern betreut. Sie wechseln vom Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in die Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II).

Zur Erläuterung dieses Wechsels hat das Jobcenter Kreis Pinneberg gemeinsam mit Elmshorn TV Videos in Ukrainisch und Deutsch erstellt:

YouTube

TV Video in Ukrainisch ...

TV Video in Deutsch ...

Facebook

TV Video in Ukrainisch ...
 
TV Video in Deutsch ...

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Jobcenters Kreis Pinneberg:

in Deutsch: https://www.arbeitsagentur.de/ukraine

in Ukrainisch: https://www.arbeitsagentur.de/ua/ua/ukraine

Schulische Versorgung und Kita

Meldebescheinigung

Voraussetzung für einen Schulbesuch ist, dass eine Meldebescheinigung vorliegt. Dafür ist das Einwohnermeldeamt zuständig. Zum Online-Terminkalender des Einwohnermeldeamtes gelangen Sie hier: Online-Terminkalender Einwohnermeldeamt

In Elmshorn bestehen an der Friedrich-Ebert-Schule, der Grundschule Hainholz, der Astrid-Lindgren-Schule, der Boje-C.-Steffen-Gemeinschaftsschule, der Anne-Frank-Gemeinschaftsschule und der Erich Kästner Gemeinschaftsschule jeweils eine DaZ-Klasse (Deutsch als Zweitsprache). Diese haben jeweils eine Kapazität von 20 Kindern. Es nehmen aber alle Schulen Kinder aus Flüchtlingsfamilien auf und beschulen sie gegebenenfalls auch teilintegrativ, was bedeutet, dass sie zum Teil in einer Regelklasse beschult werden.

Grundschule

Die Anmeldung für die Grundschule erfolgt zentral an der Friedrich-Ebert-Schule (Jahnstraße 14 | 25335 Elmshorn | T +49 (0) 4121 9084530).

Die Einteilung der Grundschulbezirke in Elmshorn finden Sie hier:

Weiterführende Schule

Die Anmeldung für die weiterführende Schule erfolgt zentral an der Boje-C.-Steffen-Gemeinschaftsschule.

Von dort wird dann koordiniert, welche Kinder beziehungsweise welche Jugendlichen welcher weiterführenden Schule zugeordnet werden.

Kita

Die Kita-Anmeldung erfolgt über das Kita-Portal Schleswig-Holstein.

Sprachkurszugang

Geflüchtete aus der Ukraine können gemäß Paragraf 44 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz auf Antrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zum Integrationskurs zugelassen werden. Die Öffnung gilt für Personen, die einen vorübergehenden Schutz gemäß Paragraf 24 Aufenthaltsgesetz erhalten.

Die Zulassung zum Integrationskurs ist auf Antrag möglich (diesen finden Sie hier), ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Zuständig sind die Regionalstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Die Zulassung nach Paragraf 44 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz kann unter Vorlage des gemäß Paragraf 24 Aufenthaltsgesetz erteilten Aufenthaltstitels erfolgen. Liegt bei Antragstellung noch kein Titel nach Paragraf 24 Aufenthaltsgesetz vor, kann eine Zulassung auch dann erfolgen, wenn eine Fiktionsbescheinigung nach Paragraf 81 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 5 Aufenthaltsgesetz vorgelegt wird.

Für Geflüchtete aus der Ukraine ist die Teilnahme am Integrationskurs kostenlos. Die Teilnehmenden werden gemeinsam mit der Zulassung auch automatisch (von Amts wegen) von der Kostenbeitragspflicht befreit. Ein gesonderter Antrag oder weitere Nachweise sind nicht erforderlich.

Die Volkshochschule bietet sogenannte Erstorientierungskurse (EOK-Kurse) für Geflüchtete aus der Ukraine an.

Der Einwandererbund e. V. und der Verein „Alleinerziehende – Norddeutschland e. V.“ bieten sogenannte MiA-Kurse für Frauen an.

Geflüchtete mit Haustieren

Der Kreis Pinneberg informiert zum Thema "Geflüchtete mit Haustieren":

Hinweisblatt des Kreises Pinneberg

Welche Möglichkeiten bestehen für ausreisepflichtige (geduldete) Ukrainer*innen?

Schleswig-Holstein und weitere Bundesländer haben bekanntgegeben, dass bis auf Weiteres keine Abschiebungen in die Ukraine stattfinden sollen.

Details sind der Seite des Flüchtlingsrates Schleswig-Holstein zu entnehmen:

Rechtliche Grundlagen

Stand 13.03.2022, alle Angaben ohne Gewähr!

  • Grundsätzlich gilt (seit 2017), dass ukrainische Staatsangehörige für bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen visumsfrei in den Schengen-Raum (und damit auch nach Deutschland) einreisen dürfen. Voraussetzung ist, dass sie einen biometrischen Pass haben. Ukrainische Staatsangehörige mit einem nicht-biometrischen Pass benötigen für die Einreise grundsätzlich ein Visum. Ein Mitgliedstaat kann jedoch für die Einreise in sein Hoheitsgebiet aus humanitären Gründen Ausnahmen zulassen. Dies ist derzeit der Fall.
  • Die Innenminister*innen der EU-Mitgliedsstaaten haben sich am 27.02.2022 darauf geeinigt, für ukrainische Geflüchtete die Massenzustromrichtlinie der EU - in Deutschland gemäß § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) - anzuwenden. Am 03.03.2022 wurde die Massenzustromrichtlinie der EU vom Europäischen Rat beschlossen. Hiermit geht ein pauschalen Schutzstatus für Flüchtlinge aus der Ukraine einher. Ein Asylantrag muss folglich nicht gestellt werden.
  • Der Bund bereitet zusammen mit den Ländern aktuell die konkrete Umsetzung vor.
  • Aufenthaltstitel: Geflüchtete aus der Ukraine erhalten einen vorübergehenden Schutz in Deutschland beziehungsweise der EU für ein Jahr, der verlängerbar ist auf bis zu drei Jahre. Die jeweils zuständige Ausländerbehörde wird für die Erstellung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz zuständig sein. Aufgrund der aktuellen Situation wird die Ausstellung einige Tage/Wochen in Anspruch nehmen.
  • Leistungsberechtigt: Mit dem Aufnahmebegehren nach § 24 Aufenthaltsgesetz sind Geflüchtet aus der Ukraine nach § 1 Absatz 1 Asylbewerberleistungsgesetz leistungsberechtigt und haben folglich Anspruch auf Asylbewerberleistungen (inklusive Krankenversicherung).
  • Arbeitsmarktzugang: Mit der Gewährung eines pauschalen Schutzstatus als Kriegsflüchtling nach § 24 AufenthG muss eine Beschäftigung von der Ausländerbehörde grundsätzlich genehmigt werden. Das heißt, dass für eine Arbeitsaufnahme (auch Selbstständigkeit) zwingend vorher ein Antrag auf Gewährung eines pauschalen Schutzstatus als Kriegsflüchtling nach § 24 AufenthG bei der Ausländerbehörde zu stellen ist.
  • Die Informationen werden hier fortlaufend aktualisiert. Weitere Infos sind den folgenden Seiten zu entnehmen:

Projekte und Angebote für Geflüchtete aus der Ukraine in Elmshorn

Flyer zu verschiedenen Angeboten

Begegnungsangebot von der Frauen*beratung Elmshorn e. V.

Die Frauen*beratung Elmshorn e. V. bietet ab dem 2. Mai 2022, jeden zweiten Mittwoch ein Begegnungsangebote für ukrainische Frauen an.

Die Gruppe findet alle zwei Wochen montags von 15:00-16.30 Uhr statt. Kinder können gegebenenfals mitgebracht werden, eine zusätzliche Kinderbetreuung ist zunächst nicht geplant.

Geplante Termine bis zu den Sommerferien: 02./16./30. Mai 2022, 13./27. Juni 2022

Begegnungsangebot vom Willkommensteam für Flüchtlinge Elmshorn e. V.

Das Willkommensteam bietet ab dem 14. April 2022 immer Donnerstagnachmittag einen Treffpunkt für Ukrainer*innen in der Stadtbücherei (Raum Olymp) an. Es gibt Raum und Zeit sich in Ruhe auszutauschen. Für Kinder gibt es eine große Spielecke. Zudem werden Kaffee und Kuchen angeboten.


Weitere Angebote werden fortlaufend ergänzt.

Informations- und Vernetzungsveranstaltung am 05.05.2022 in der Smart Factory

Das Amt für Soziales der Stadt Elmshorn hat am Donnerstag, 5. Mai 2022 um 19 Uhr zu einem Informations- und Vernetzungstreffen in der Smart Factory in der Heinrich-Hertz-Straße 26 eingeladen. Zu Beginn der Veranstaltung haben der Erste Stadtrat Dirk Moritz und Mitarbeitende des Amtes für Soziales über die aktuelle Aufnahme- und Versorgungssituation in Elmshorn informiert. Im Anschluss fand ein »Bunter Markt« – in Form von kleinen Informationsständen – statt. Ziel der Veranstaltung war das gegenseitige Kennenlernen, das Vernetzen und Kooperieren aller Engagierten.

Die Veranstaltung ist auf großes Interesse gestoßen. Rund 100 haupt- und ehrenamtlich Engagierte nahmen an der Veranstaltung teil.

Bei Fragen zur Veranstaltung wenden Sie sich gerne an das Amt für Soziales: integration@elmshorn.de