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Ausschüsse

Rechtliche Grundlage für die Bildung von Ausschüssen ist die Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein.

Die Ausschüsse haben insbesondere die Aufgabe, Beschlüsse für das Stadtverordneten-Kollegium vorzubereiten.

Dadurch wird die Beschlussfassung erleichtert und beschleunigt. Die ständigen Ausschüsse, ihr Aufgabengebiet und die Zahl ihrer Mitglieder sind in der Hauptsatzung der Stadt Elmshorn bestimmt.