Ausschüsse
Rechtliche Grundlage für die Bildung von Ausschüssen ist die Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein.
Die Ausschüsse haben insbesondere die Aufgabe, Beschlüsse für das Stadtverordneten-Kollegium vorzubereiten.
Dadurch wird die Beschlussfassung erleichtert und beschleunigt. Die ständigen Ausschüsse, ihr Aufgabengebiet und die Zahl ihrer Mitglieder sind in der Hauptsatzung der Stadt Elmshorn bestimmt.