Digitale Gremiensitzungen
Um auch in Krisensituationen wie aktuell der Corona-Pandemie handlungsfähig zu bleiben, wurde der Gemeindeordnung der § 35a hinzugefügt.
Das Stadtverordneten-Kollegium stimmte mit Beschluss am 03.12.2020 einer Hauptsatzungsänderung zu, die digitale Gremiensitzungen ermöglicht. Als weiterer Baustein wurde am 18.03.2021 die Geschäftsordnung für die Durchführung von Sitzungen in Fällen höherer Gewalt (GeschOhG) beschlossen.
Sitzungen als Videokonferenzen möglich
Damit können digitale Gremiensitzungen durchgeführt werden. Ob eine Sitzung als Präsenzsitzung oder als Videokonferenz stattfindet, können Sie dem Sitzungskalender entnehmen:
Im Falle einer Gremiensitzung als Videokonferenz werden die Sitzungen in einen öffentlich zugänglichen Raum übertragen. Bitte beachten Sie hierbei die jeweils geltenden Hygieneregelungen.Einwohnerfragestunde
Während öffentlicher Sitzungen des Stadtverordneten-Kollegiums sowie der Ausschüsse besteht gemäß § 16c Gemeindeordnung (GO) für Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit, Fragen zu Beratungsgegenständen oder anderen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zu stellen und Vorschläge und Anregungen zu unterbreiten. Dies erfolgt bei Sitzungen in Präsenz direkt am Sitzungsort.
Im Falle digitaler Gremiensitzungen können Einwohnerfragen für die Fragestunde entweder vor Ort im öffentlich zugänglichen Raum persönlich oder auch vorab per Post oder E-Mail gestellt werden. Bitte geben Sie bei schriftlich gestellten Fragen das angesprochene Gremium mit an.
Schriftlich eingereichte Fragen werden durch den Vorsitz des städtischen Gremiums vorgelesen. Wenn möglich werden die gestellten Fragen bereits in der Sitzung beantwortet. Schriftlich gestellte Fragen werden zusätzlich auch schriftlich beantwortet.
Voraussetzungen
Bei persönlicher Fragestellung im öffentlich zugänglich Raum erfolgt eine Übertragung von Bild und Ton direkt in die Sitzung, die Beantwortung erfolgt entsprechend einer Sitzung in Präsenzform. Bitte beachten Sie bei der persönlichen Teilnahme in dieser Form die folgenden Datenschutzhinweise.
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Die schriftliche Anfrage muss sich auf städtische Themen beziehen, kurz und sachlich formuliert sein sowie spätestens einen Werktag vor der Sitzung bis 10.00 Uhr vorliegen. Anfragen sind zum Beispiel unzulässig, wenn sie aus Datenschutzgründen nicht öffentlich behandelt werden dürften. Über die Zulässigkeit entscheidet der Vorsitz des städtischen Gremiums.
Fragen dürfen von Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Elmshorn gestellt werden. Um die Identität der Fragestellenden zu überprüfen, geben Sie bei Ihrer schriftlichen Anfrage Ihren Vor- und Familiennamen, Ihr Geburtsdatum sowie Ihre Anschrift an. Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise.
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Kontakt
Frage per Post
Stadt Elmshorn
Haupt- und Rechtsamt/Kommunale Angelegenheiten
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn
Frage per E-Mail
einwohnerfragestunde@elmshorn.de
Telefonische Rückfragen
Bei telefonischen Rückfragen wenden Sie sich bitte an die jeweillige Geschäftsführerin des jeweiligen Gremiums:
Stadtverordneten-Kollegium und Hauptausschuss
Ausschuss für Gleichstellung und Soziales
Ausschuss für Kinder, Jugend, Schule und Sport
Ausschuss für kommunale Dienstleister
Ausschuss für Kultur und Weiterbildung
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt in Kleingarten-Angelegenheiten
Ausschuss für Stadtumbau
Stadtwerkeausschuss
Livestream der digitalen Gremiensitzungen
Zusätzlich werden die digitalen Gremiensitzungen auch per Livestream ins Internet übertragen. Den Link zu den Übertragungen finden Sie hier:
Zur aktuellen Übersicht der - auch digital - stattfindenden Gremiensitzungen gelangen Sie hier: