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Wahlen & Bürgerentscheide

Kommunalwahl 2023


Hier geht es zum Thema Kommunalwahl am 14. Mai 2023 ...


Allgemeines zu Wahlen

Für die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in der Bundesrepublik Deutschland sind Wahlen die einzige Form der direkten Teilnahme am politischen Prozess. Ohne Wahlen ist eine Demokratie nicht denkbar. Durch Wahlen werden die politische Führung und der politische Kurs der nächsten Legislaturperiode bestimmt.

Wahlgrundsätze

Die Grundsätze für demokratische Wahlen sind in Artikel 20 und 38 des Grundgesetztes verankert. Sie gelten für alle in Deutschland stattfindenden Wahlen und für die Wahl der deutschen Abgeordneten ins Europäische Parlament.

Dieses sind im Einzelnen:

  • allgemein: alle Staatsbürger*innen ab einem bestimmten Alter können wählen beziehungsweise gewählt werden;
  • unmittelbar: die Wähler*innen wählen direkt und ohne Zwischeninstanz einen oder mehrere Kandidat*innen oder Parteien über eine Liste;
  • frei: es gibt in Deutschland keine Wahlpflicht, auf die Wähler*innen darf kein Druck ausgeübt werden, ihre Stimme für einen Kandidat*innen oder für eine Partei abzugeben;
  • gleich: jede Stimme zählt gleich viel;
  • geheim: es bleibt geheim, wie die Wähler*innen abstimmen.

Vorbereitung und Durchführung der Wahlen

Die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen fallen in erster Linie in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden, deren Wahlämter wesentliche organisatorische Einzelaufgaben zu erfüllen haben.

Einzelaufgaben, Beispiele

  • Aufstellung und Führung der Wählerverzeichnisse,
  • Benachrichtigung der Wahlberechtigten über ihr Wahlrecht,
  • Ausgabe von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen,
  • Bestimmung und Einrichtung der Wahlräume (Wahllokale),
  • Berufung der Wahlvorstandsmitglieder und ihre Schulung,
  • Beschaffung der Stimmzettel,
  • Zusammenstellung der Wahlergebnisse aus den einzelnen Wahlbezirken,
  • Aufbewahrung der Wahlunterlagen.

Ehrenamtliche Helfer*innen gesucht

Für die Durchführung der Wahlen sucht die Stadt Elmshorn ständig ehrenamtliche Helfer*innen, die in den Wahlräumen des Stadtgebietes tätig sind.

Nur durch ihre Hilfe kann die Abwicklung der Wahl gewährleistet werden. Interessierte können sich gern an das Ordnungsamt unter (49) 4121 231-287 wenden.