Stadt Elmshorn
Der Oberbürgermeister
Der Oberbürgermeister
Amt für Tiefbau und Verkehr
(Standorte: Westerstraße 50-54 und Peterstraße 19)
Schulstraße 15–17
25335 Elmshorn
- Telefon: +49 4121 231 0
- Telefax: +49 4121 223 84 (Peterstraße)
- Telefax: +49 4121 231 562 (Westerstraße)
- E-Mail: tiefbauundverkehr@elmshorn.de
- Internet: https://www.elmshorn.de/
Zuständig für 30 Dienstleistungen
- Abwasser: Kleinkläranlagen - Aufsicht / Erlaubnis
- Anliegerbescheinigung beantragen
- Aufgrabung im öffentlichen Verkehrsraum beantragen
- Aufstellung von Verkehrszeichen anregen
- Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden
- Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen
- Erlaubnis für das Direkteinleiten von Niederschlagswasser in Gewässer beantragen
- Erlaubnis für das Direkteinleiten von vorgereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Gewässer beantragen
- Erschließungsbeitrag zahlen
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkte ändern
- Halteverbot / Parkverbot: Ausnahmegenehmigung für Handwerker/Gewerbetreibende
- Kanalstörung melden
- Klappbrücke »Käpten-Jürs-Brücke«
- Parkausweis für Bewohner/innen
- Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Genehmigung
- Schmutzwasseranschluss
- Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen
- Sondernutzung von öffentlichem Raum innerhalb einer Ortschaft beantragen
- Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
- Sondernutzungserlaubnis zum Anbieten von Waren und Leistungen auf öffentlichen Flächen beantragen
- Standplatzgenehmigung
- Straßen-, Rad- und Gehwegschäden melden
- Straßenbaubeiträge/Straßenausbaubeiträge
- Straßenbeleuchtungsstörung melden
- Straßenverkehrsordnung: Ausnahmegenehmigung
- Teilnahme an einer Veranstaltung beantragen
- Temporäre Halteverbotszone beantragen
- Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum: Erlaubnis
- Verkehrsüberwachung
- Widmung