Kommunalwahl
Kommunalwahl 2023
Direkt zu den Ergebnissen für die Stadt Elmshorn:
https://www.wahlen-sh.de/grw/gemeindewahlen_gemeinde_010560015015.html
Direkt zu den Ergebnissen für den Kreis Pinneberg:
https://www.wahlen-sh.de/kreiswahlen_kreis_01056.html
Am 14. Mai 2023 hat die Gemeinde- und Kreiswahl in Schleswig-Holstein stattgefunden. Dabei haben die wahlberechtigten Bürger*innen in Elmshorn ihre Stimmen sowohl für die Vertretungen der Gemeinde als auch des Landkreises Pinneberg abgegeben.
Öffnungszeiten Wahlbüro
Montag bis Mittwoch: 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 – 17:00 Uhr
Im Wahlbüro der Stadt Elmshorn erhalten Sie gegen Vorlage Ihrer Wahlbenachrichtigung oder Ihres Personalausweises die Briefwahlunterlagen direkt ausgehändigt. Sie haben dort auch die Möglichkeit, die Briefwahl direkt vor Ort durchzuführen.
Der Oberbürgermeister
Schulstraße 15–17
25335 Elmshorn
- Telefon: +49 4121 231 - 479 / 480 / 481
- E-Mail: wahlen@elmshorn.de
Briefwahl beantragen
Sollten Sie am 14. Mai 2023 nicht in der Lage sein, Ihr Wahlrecht persönlich im Wahlraum auszuüben, können Sie Ihr Stimmrecht auch im Wege der Briefwahl ausüben. Wer durch Briefwahl wählen möchte, benötigt einen Wahlschein und die entsprechenden Briefwahlunterlagen.
Folgende Möglichkeiten stehen für eine Beantragung der Briefwahl zur Verfügung:
a) Wahlschein online beantragen
Die Online Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist möglich in der Zeit vom 03.04.2023 00:00 Uhr bis 10.05.2023 12:00 Uhr.
Beantragung eines Wahlscheins zur Kommunalwahl am 14.05.2023
b) persönlich im Wahlbüro beantragen
Im Wahlbüro der Stadt Elmshorn erhalten Sie gegen Vorlage Ihrer Wahlbenachrichtigung oder Ihres Personalausweises die Briefwahlunterlagen direkt ausgehändigt. Sie haben dort auch die Möglichkeit, die Briefwahl direkt vor Ort durchzuführen.
Der Oberbürgermeister
Schulstraße 15–17
25335 Elmshorn
- Telefon: +49 4121 231 - 479 / 480 / 481
- E-Mail: wahlen@elmshorn.de
Öffnungszeiten Wahlbüro vom 03.04.2023 bis zum 12.05.2023
Montag bis Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch: 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 – 17:00 Uhr
c) Antrag per E-Mail
Der Antrag für die Wahlunterlagen kann auch per E-Mail an: wahlen@elmshorn.de gestellt werden.
Damit eine eindeutige Identifizierung Ihrer Person möglich ist, geben Sie hierbei bitte folgende persönliche Daten an:
- Vorname
- Name
- Anschrift
- Geburtsdatum
und, soweit verfügbar,
- den Wahlbezirk und
- die Nummer im Wählerverzeichnis.
Hinweise
Die telefonische Beantragung von Briefwahlunterlagen ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass der (rote) Wahlbrief bis 18:00 Uhr am 14.05.2023, bei der Stadt Elmshorn, Schulstraße 15-17, eingegangen sein muss.
Später eingehende Wahlbriefe werden bei der Stimmenauszählung nicht berücksichtigt.
Wie funktioniert die Briefwahl?
Mit den Briefwahlunterlagen erhalten Wahlberechtigte den amtlichen Stimmzettel, den Wahlschein, einen blauen Stimmzettelumschlag, einen roten Wahlbriefumschlag und ein Merkblatt.
Personen, die des Lesens unkundig sind oder wegen einer körperlichen Behinderung nicht in der Lage sind, ihr Stimmrecht auszuüben, dürfen sich bei der Briefwahl einer Hilfsperson ihres Vertrauens bedienen.
Stimmzettel und blauer Stimmzettelumschlag
Der gekennzeichnete Stimmzettel (mit der Wahlentscheidung) wird gefaltet und in den blauen Stimmzettelumschlag gelegt. Der Umschlag ist zuzukleben.
Wahlschein
Die Versicherung an Eides Statt auf dem Wahlschein muss von dem Wähler/von der Wählerin bzw. der oben beschriebenen Hilfsperson unterschrieben werden.
Roter Wahlbriefumschlag
Der unterschriebene Wahlschein wird dann zusammen mit dem verschlossenen blauen Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag gesteckt. Auch der Wahlbriefumschlag ist zuzukleben.
Versand / Abgabe
Der Wahlbriefumschlag kann unfrankiert (im Inland) zur Post gegeben oder direkt im Rathaus (Wahlamt) abgegeben werden. Wahlbriefumschläge, die aus dem Ausland abgeschickt werden, müssen allerdings frankiert werden.
Frist beachten
Bei der Briefwahl muss die Wählerin oder der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die Gemeindebehörde (Wahlamt) absenden, dass er dort spätestens am Wahltag, 14. Mai 2023, bis 18 Uhr eingehen kann.
Verspätet eingegangene Wahlunterlagen können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Wahlvorschläge 2023
- PDF-Datei: (562 kB)
Vordrucke
- PDF-Datei: (63 kB)
- PDF-Datei: (187 kB)
- PDF-Datei: (259 kB)
- PDF-Datei: (90 kB)
- PDF-Datei: (78 kB)
- PDF-Datei: (50 kB)
Gemeindewahlausschuss 2023
Der Gemeindewahlausschuss teilt das Wahlgebiet in Wahlkreise ein, entscheidet über die Zulassung der Wahlvorschläge und stellt das Wahlergebnis fest.
1. Sitzung – Einteilung Wahlgebiet in Wahlkreise
Anlage 1 Bevölkerungsverteilung
Anlage 2.1 Beschlussvorlage zur Einteilung Wahlkreise
Anlage 2.2 Wahlkreiseinteilung (Karte)
Anlage 2.3 Wahlkreiseinteilung (Liste)
2. Sitzung - Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge
Anlage 1 Unmittelbare Wahlvorschläge
Anlage 2 Listenwahlvorschlag
- PDF-Datei: (390 kB)
3. Sitzung
Anlage 1 Tabelle I
Anlage 2 Tabelle II
Anlage 3 Tabelle III
Anlage 4 TAbelle IV
Kandidatinnen und Kandidaten 2023
Die Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl zum Elmshorner Stadtverordneten-Kollegium am 14. Mai 2023 finden Sie in der folgenden Datei. Die Wahlvorschläge sind nach Wahlkreisen geordnet.
- PDF-Datei: (399 kB)
Wahlkreise und Wahlräume 2023
Das Stadtgebiet ist in 20 Wahlkreise einzuteilen. Die Entscheidung über die Wahlkreiseinteilung wurde vom Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung am 22.11.2022 getroffen.
Bekanntmachung vom 06.12.2022
- PDF-Datei: (15 kB)
Anlagen
- PDF-Datei: (33 kB)
- PDF-Datei: (1.6 MB)
- PDF-Datei: (118 kB)
Wahlergebnisse 2023
Die Wahlergebnisse aus Elmshorn für die Gemeindewahl und die Kreiswahl finden Sie am Wahlabend laufend aktualisiert unter folgenden Links:
Gemeindewahl
Link: https://www.wahlen-sh.de/grw/gemeindewahlen_gemeinde_010560015015.html
Kreiswahl
Rückblick
Kommunalwahl 2018
Gewählt wurden für das Elmshorner Stadtverordneten-Kollegium 20 unmittelbare Vertreter/innen und 19 Listenvertreter/innen.
Wahlergebnis
Bekanntmachung des Gemeindewahlergebnisses der Stadt Elmshorn
Vorläufige Sitzverteilung des Stadtverordneten-Kollegiums:
Die Folgenden finden Sie die detaillierten Ergebnisse. Die Darstellungen öffnen sich jeweils in einem neuen Fenster.
Gemeindewahl
Wahlergebnisse Gemeindewahl ansehen ...
Kreiswahl
Die Ergbnisse der Kreiswahl finden Sie auf der Internetseite des Kreises Pinneberg.
Wahlergebnisse Kreiswahl ansehen ...
Auf der Internetseite des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein können Sie darüber hinaus die Ergebnisse aller Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein ansehen.
Alle Wahlergebnisse in Schleswig-Holstein ansehen ...
Gemeindewahlausschuss
Der Gemeindewahlausschuss teilt das Wahlgebiet in Wahlkreise ein, entscheidet über die Zulassung der Wahlvorschläge und stellt das Wahlergebnis fest.
1. Sitzung – Einteilung Wahlgebiet in Wahlkreise
2. Sitzung - Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge
3. Sitzung - Feststellung des Wahlergebnisses
Wahlkreise und Wahlräume
Das Stadtgebiet ist in 20 Wahlkreise einzuteilen. Die Entscheidung über die Wahlkreiseinteilung wurde vom Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung am 06.09.2017 getroffen.
Bekanntmachung: Einteilung der Wahlkreise
Hinweis:
Der Wahlraum des Wahlkreises 19, Grundschule Hafenstraße, befindet sich erstmalig in der Turnhalle. Die Turnhalle ist über den Schulhof barrierefrei zu erreichen.
Wahlvorschläge
- PDF-Datei: (5 kB)
Anlagen:
- PDF-Datei: (37 kB)
- PDF-Datei: (50 kB)
- PDF-Datei: (45 kB)
Kommunalwahl 2013
Am 26. Mai 2013 hat die Wahl der Gemeinde- und Kreisvertretungen in Schleswig-Holstein stattgefunden.
Ergebnisse zu der Gemeinde- und Kreiswahl 2013 finden Sie hier:
- PDF-Datei: (10 kB)
- PDF-Datei: (6 kB)
- PDF-Datei: (7 kB)
Kommunalwahl 2008
Bekanntmachung des Gemeindewahlergebnisses in der Stadt Elmshorn
Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Elmshorn hat in seiner Sitzung am 28.05.2008 das folgende Ergebnis der Gemeindewahl vom 25.05.2008 festgestellt:
- PDF-Datei: (10 kB)