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Einteilung der Wahlkreise

Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Elmshorn hat in seiner Sitzung am 06.09.2017 die Einteilung der Wahlkreise für die am 06.05.2018 stattfindende Gemeinde- und Kreiswahl vorgenommen und beschlossen.

Gemäß § 9 Abs. 3 i.V.m. § 8 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz ist das Stadtgebiet in 20 Wahlkreise einzuteilen. Jeder Wahlkreis bildet hierbei auch einen Wahlbezirk. Die beschlossene Wahlkreiseinteilung ist der Übersicht zu entnehmen. Die Bestimmung der Wahlräume für die jeweiligen Wahlbezirke wird durch den Gemeindewahlleiter frühzeitig bekanntgegeben.


Elmshorn, den 12.09.2017

Der Bürgermeister
als Gemeindewahlleiter

 

Anlagen:

Einteilung der Wahlkreise - Liste

Einteilung der Wahlkreise - Plan

Autor: Frau Lamke, Stadt Elmshorn, 12.09.2017 
Autor*in: Frau Lamke, Stadt Elmshorn