Einteilung der Wahlkreise
Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Elmshorn hat in seiner Sitzung am 06.09.2017 die Einteilung der Wahlkreise für die am 06.05.2018 stattfindende Gemeinde- und Kreiswahl vorgenommen und beschlossen.
Gemäß § 9 Abs. 3 i.V.m. § 8 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz ist das Stadtgebiet in 20 Wahlkreise einzuteilen. Jeder Wahlkreis bildet hierbei auch einen Wahlbezirk. Die beschlossene Wahlkreiseinteilung ist der Übersicht zu entnehmen. Die Bestimmung der Wahlräume für die jeweiligen Wahlbezirke wird durch den Gemeindewahlleiter frühzeitig bekanntgegeben.
Elmshorn, den 12.09.2017
Der Bürgermeister
als Gemeindewahlleiter
Anlagen: