Der Oberbürgermeister
Ordnungsamt
Bürgerbüro
Schulstraße 15–17
25335 Elmshorn
- Telefon: +49 4121 231 100
- Telefax: +49 4121 231 257
- Nachricht schreiben
- Internet: https://www.elmshorn.de/
- Internet: https://cqm3.cleverq.de/public/appointments/stadt_elmshorn/index.html?lang=de (Online-Terminvergabe)
Donnerstag: zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr,
(Bürgerbüro - 18.00 Uhr)
und nach Vereinbarung
Amt für Soziales - Mittwoch geschlossen!
Vom 06.01.2025 bis 28.03.2025 gelten für die Infothek des Amtes für Soziales eingeschränkte Öffnungszeiten:
Die Infothek ist in diesem Zeitraum donnerstags am Vormittag geschlossen.
Postanschrift
Der Oberbürgermeister
Postfach 82 08
25382 Elmshorn
Zuständig für 32 Dienstleistungen
- Adressänderung auf der eID-Karte beantragen
- Adresse auf Personalausweis ändern lassen
- Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
- Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
- Bei Verlust neuen Personalausweis beantragen
- Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung
- Eheschließung im Ausland in das Melderegister eintragen lassen
- eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen
- Einfache Melderegisterauskunft
- Erweiterte Melderegisterauskunft
- Express-Reisepass beantragen
- Führungszeugnis vor Ort beantragen
- Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung
- Meldebescheinigung Erteilung
- Meldebestätigung
- Meldepflicht
- Nebenwohnung abmelden
- Personalausweis abholen
- Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
- Personalausweis beantragen
- Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion aktivieren
- Reisepass abholen
- Reisepass beantragen
- Reisepass: Vorläufiger Reisepass
- Übermittlungssperre: Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen
- Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
- Verlorene oder vermisste Gegenstände melden
- Verlust des eigenen Personalausweises melden
- Vorläufigen Personalausweis beantragen
- Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz
- Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
- Wohnsitz Abmeldung