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Datum: 28.04.2023

Beflaggung am Tag der Arbeit (1. Mai)

Am Tag der Arbeit (1. Mai) werden die Dienstgebäude aller Dienststellen des Landes beflaggt.

Den Kreisen, Gemeinden und Ämtern und den Körperschaften ohne Gebietshoheit, rechtsfähigen Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen, wird empfohlen, ihre Dienstgebäude ebenfalls zu beflaggen.

Die Stadt Elmshorn folgt dieser Empfehlung.