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Datum: 25.01.2024

Beflaggung am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (27. Januar)

Am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (27. Januar) werden die Dienstgebäude aller Dienststellen des Landes beflaggt.

Den Kreisen, Gemeinden und Ämtern und den Körperschaften ohne Gebietshoheit, rechtsfähigen Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen, wird empfohlen, ihre Dienstgebäude ebenfalls zu beflaggen.

Die Stadt Elmshorn folgt dieser Empfehlung.

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