Beflaggung aus Anlass des 75. Jahrestages des Endes des Zweiten Weltkrieges in Europa und der Befreiung vom Nationalsozialismus
Den Kreisen, Gemeinden und Ämtern und den Körperschaften ohne Gebietshoheit, rechtsfähigen Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen, wird Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration empfohlen, sich der Beflaggung anzuschließen.
Die Stadt Elmshorn folgt dieser Empfehlung.