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Datum: 10.03.2023

Trauerbeflaggung am 11. März anlässlich des Nationalen Gedenktages für die Opfer terroristischer Gewalt

Der Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt wird ab 2022 jährlich begangen und mit einer Halbmast-Beflaggung bundesweit begleitet. Das Land Schleswig-Holstein beflaggt die Dienstgebäude aller Dienststellen des Landes.

Den Kreisen, Gemeinden und Ämtern und den Körperschaften ohne Gebietshoheit, rechtsfähigen Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen, wird empfohlen, ihre Dienstgebäude ebenfalls zu beflaggen.

Die Stadt Elmshorn folgt dieser Empfehlung.